Keine Tierquälerei:

Recht sieht erschossene Hunde als “Sachen”

Steiermark
16.08.2016 17:12

Ein steirischer Jäger, der Anfang April zwei Hunde erschossen hat, muss sich im Oktober in Fürstenfeld vor Gericht verantworten. Weil die Hunde offenbar nicht gewildert haben, wird er angeklagt, allerdings nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen Sachbeschädigung! Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Hunde Jamie und Senta wurden Anfang April in einer kleinen oststeirischen Gemeinde erschossen. Zeugen berichten, dass die Hunde davor ganz friedlich auf der Straße gesessen seien. Ein Jäger brachte mit einem Schuss beide zu Strecke, aber einer der Hunde habe sich - so Zeugen - noch mehrmals aufgebäumt. Das Gewinsel und Gejaule im Todeskampf soll herzzerreißend gewesen sein.

Schütze kommt vor Gericht
Da die beiden Hunde offenbar überhaupt nicht gewildert haben, wird der Schütze angeklagt. Am 28. Oktober muss er vor Gericht - die Anklage lautet aber auf Sachbeschädigung. Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz klärt auf: "Nur das mutwillige Töten eines Wirbeltiers fällt unter den Paragrafen der Tierquälerei."

Rechtlich ist es Sachbeschädigung
"Mutwillig" bedeutet nach herrschender Rechtssprechung "aus reiner Lust am Töten". Wenn ein Tier also "nur" erschossen wird, und es nicht über längere Zeit Qualen erleidet, handelt es sich um Sachbeschädigung. Wohlgemerkt um keine schwere, sondern eine einfache. Die Strafdrohung dafür: bis zu sechs Monaten Haft oder Geldstrafe.

KOMMENTAR: Abschussverbot für Hunde gehört her!
Wieder einmal, damit es auch die letzten kapieren: Die "Krone" ist NICHT gegen die Jägerschaft per se! Wir schreiben gern Positives über Waidmänner und würden uns wünschen, sie würden uns mehr Positives liefern… Aber: Wir sind gegen die schwarzen Schafe. Gegen solche, die, obwohl klar verboten, friedliche Hunde abknallen, die nachweislich nichts getan haben. So geht das nicht mehr! Wir sind nicht im Wilden Westen alter Zeiten, dass man abschießt, was einem nicht passt (und seine "Macht" so demonstriert).

Grad am Land kennt man sich, man kann Herrl/Frauerl verwarnen, wenn ihr Hund wildert (denn es ist ja wohl klar, dass Wildtiere geschützt gehören!), oder anzeigen, alles Mögliche. Die Kugel trifft nicht "nur" den Hund, da fließen auch bittere Tränen jener Menschen, die ihn als Familienmitglied sehen. Und solange Jäger ihre eigenen Gesetze missachten, gehört ein Hundeabschuss-Verbot her, sofern der Jäger nicht eindeutig das Wildern beweisen kann. Clevere Landesjäger werden diese Forderung unterstützen. Für die Imagepolitur. Die haben Jäger, aufgrund von Leuten in ihren eigenen Reihen, bitter nötig.

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