"Ich danke euch"

Ehefrau stranguliert: 6 Jahre Haft für 35-Jährigen

Österreich
11.08.2016 13:02

Jener 35-jährige Mann, der am 7. Oktober des Vorjahres in seiner Wohnung in Wien-Leopoldstadt seine Ehefrau stranguliert hat, ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Totschlags zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. "Liebe Geschworene, ich danke Euch, dass ihr mir eine zweite Chance gegeben habt", reagierte der 35-Jährige mit Tränen der Erleichterung auf den Wahrspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Paar hatte sich 2006 kennengelernt und bald darauf geheiratet. Da die Frau - eine gebürtige Slowakin - unter ihren Arbeitsbedingungen in einer Wiener Anwaltskanzlei litt, schlug ihr der Ehemann vor, ihren Job aufzugeben und zu Hause zu bleiben. Er werde stattdessen mehr arbeiten. Die Ehe verlief trotzdem "nicht friktionsfrei", wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella einem Schwurgericht berichtete. Die Frau habe außereheliche Beziehungen unterhalten, unter anderem mit einem Mann, der in dem Haus in der Slowakei, dessen Ankauf der gehörnte Ehemann finanziert hatte, Malerarbeiten durchführte.

Dem in einem Lokal in Döbling als Kellner beschäftigten Ehemann musste aufgrund der Umstände schon länger klar sein, dass seine Frau fremdging. Sie verweigerte sich ihm, was intime Kontakte betraf. Schließlich zog sie mit den drei Töchtern in die Slowakei und wollte die Scheidung.

Obwohl die Frau offenkundig nichts mehr von ihm wissen wollte, sperrte sich der Mann gegen die endgültige Trennung. Am 7. Oktober holte die Frau gegen 9.30 Uhr ihren Noch-Mann in dessen Wohnung in der Oberen Augartenstraße in der Leopoldstadt ab. Dabei habe er gesagt, dass er der Scheidung nur zustimmen werde, wenn sein Sorgerecht für die Kinder gesichert sei und sie das Haus in der Slowakei den Töchtern überschreibe. Daraufhin sei es "eskaliert", so der Angeklagte.

Opfer habe Noch-Ehemann "massiv provoziert"
Die Frau, der er sogar eine Brust-OP bezahlt habe, habe ihn "Esel" genannt und gemeint, er sei "schlecht im Bett". Sie habe ihn "massiv provoziert" und unter anderem erklärt, es werde bald einen neuen Freund geben, der von seinen Unterhaltszahlungen leben werde. "Sie hat mich sekkiert. Sie hat mich heiß gemacht." Als sie auch noch seine Vaterschaft infrage gestellt, ihm einen Tritt versetzt und in den Finger gebissen habe, "war ich wirklich außer Kontrolle".

"Ich bin ein Mann. Ich hab verdammt auch Kraft"
Der 35-Jährige ging in den Vorraum, löste den Tragegurt von einer Umhängetasche, schlang diesen über Kreuz um den Hals der Frau und zog zu, bis diese zu Boden stürzte. "Ich war wirklich wütend auf sie", so der Angeklagte. Seine Absicht sei es gewesen, "dass sie Schmerzen spürt". Ihr sollte bewusst werden, dass er "kein Weichei" sei: "Ich bin ein Mann. Ich hab verdammt auch Kraft."

Angeklagter versuchte selbst, Frau wiederzubeleben
Eigenen Angaben zufolge ließ er erst von der 35-Jährigen ab, als sich ihr Gesicht blau verfärbte. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter dürfte der Würgeakt mindestens vier Minuten angedauert haben. Auf den Gedanken, dass sie sterben könne, sei er nicht gekommen, sagte der Angeklagte auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden: "Das habe ich nicht gedacht."

Als die Frau kein Lebenszeichen mehr von sich gab, habe er sie mit Wasser bespritzt bzw. ihr Wasser einzuflößen versucht. Dann verständigte er die Rettung. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte soll er noch Wiederbelebungsversuche unternommen haben, die dann die professionellen Helfer übernahmen. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.

Geschworene verwarfen Mordanklage
Die Geschworenen verwarfen mit 7:1 Stimmen die Mordanklage und erkannten auf Totschlag. Sie billigten dem Mann zu, in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung gehandelt zu haben.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Schwurgericht sechs Jahre tat- und schuldangemessen. Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit des Witwers, ein "gewisser Beitrag zur Wahrheitsfindung" sowie sein Verhalten nach der Tat gewertet. Der Angeklagte zeigte sich über das Urteil erleichtert. Er werde die zweite Chance, die ihm die Geschworenen gegeben haben, nützen, um sich um seine Kinder zu kümmern, kündigte er an.

Während Verteidiger Timo Gerersdorfer mit der Entscheidung einverstanden war, meldete Staatsanwältin Ursula Kropiunig Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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