Land muss zahlen

Negativ-Gutachten zu 380-kv bestätigt

Salzburg
03.08.2016 16:46

Die Posse rund um das Tourismus-Gutachten über die Auswirkungen einer 380-kV-Freileitung begann 2014, Monate nach der skandalösen UVP-Verhandlung im Juni 2014: Das Land beauftragte am 27. Oktober Gutachter DDr. Richard Schmidjell im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen einer 380-kV-Freileitung auf den Tourismus zu beurteilen.

Mit zwei Mitarbeitern und zahlreichen Tourismus-Direktoren im Land gelangte Schmidjell zum Ergebnis, dass es in sechs Landschaftsteilen, darunter auch am Nockstein, zu einer substanziellen und ganz wesentlichen Beeinträchtigung kommen würde.

Land berief Gutachter Schmidjell von sich aus ab
Doch das Land berief den Gutachter von sich aus im Dezember 2014 ab. Die Begründung : Der Verfasser sei wegen eines Naheverhältnisses zum Leiter der Landes-Naturschutzabteilung vielleicht befangen: "Zweifel an der Objektivität Schmidjells seien begründet." Doch Schmidjell hatte von sich aus zuvor alles offen gelegt und weil sich das Land auch kategorisch weigerte, für seine Kosten (64.800 €) aufzukommen, schaltete er das Höchstgericht ein. Nun hat der Bundesverwaltungsgerichtshof mit seiner Erkenntnis (W155 2119637-1/3E) vom 28. 7. 2016 DDr. Richard Schmidjell Recht gegeben. Eine Befangenheit des Gutachters sei nicht erkennbar, das Land müsse ihm sein Honorar binnen 14 Tagen überweisen. Eine schallende Ohrfeige für die grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler. Das Land habe, so Höchstrichterin Dr. Silvia Krasa, Schmidjells Gutachten zu Unrecht im UVP-Bescheid nicht berücksichtigt. Mega-peinlich für das Land: Nach der roten Karte für Schmidjell engagierte man neue Gutachter: Christoph Aigner und Heinz-Dieter Quack (Braunschweig).

Land zahlt gleich zwei Tourismus-Expertisen
Deren Schlussfolgerung: Alles kein Problem, die 380-kV-Leitung beeinträchtigt den Fremdenverkehr kaum. Auch dieses Gutachten darf das Land nun zahlen. Sachverständiger DDr.Richard Schmidjell hat an Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler geschrieben: "Mein Gutachten ist ja der Behörde bekannt, kann nicht mehr unterdrückt werden und muss im Verfahren berücksichtigt werden."

Auch erstes Gutachten ist Teil des UVP-Verfahrens
Schmidjell fühlt sich voll rehabilitiert: "Ich glaube, ich habe in der Sache schlüssig dargestellt, dass das geplante Vorhaben des Baus der 380-kV-Leitungen in mehreren Bereichen den Tourismus negativ beeinflusst und dies verhindert werden sollte." Ganz besonders in sechs Landschaftsteilen, wie in der alpinen Kammlage Hochglockner, in den Bergbauernlandschaften Bodenberg/Schwarzenbach, Gainfeld, Stölzlberg, Kellau-Hochreith und am Nocksteinrücken. Schmidjell: "Ich würde es bedauern, wenn das Land verhindert, dass nach dem eindeutigen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts die Oberbehörde im UVP-Verfahren diese Argumente mitberücksichtigt."

Touristiker sind einhellig gegen die Freileitung
Denn für sein Gutachten hatte Schmidjell nicht nur Chef-Touristiker Leo Bauernberger sowie elf weitere örtliche Fremdenverkehrschefs befragt, ihr Resümee: "Die Freileitung ist Gift für unser Zukunfts-Kapital, eine intakte Landschaft." Inzwischen hat das Land (inklusive der Grünen) der Freileitung zugestimmt. Die Entscheidung liegt nun bei der zweiten Instanz in Wien, die das wichtige Schmidjell-Gutachten zu 380-kV bis dato nicht kennt.

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