Steirische Bezirke

Urteil offenbart viele Pannen bei der Briefwahl

Steiermark
15.07.2016 16:55

Die Bundespräsidentenwahl wird uns noch länger beschäftigen, die Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer muss am 2. Oktober wiederholt werden. Nun liegt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs schriftlich vor, aus ihm wird ersichtlich, was in den betroffenen steirischen Bezirken (Südoststeiermark, Leibnitz, Graz-Umgebung) rund um die Briefwahl genau schief gegangen ist.

Am Montag nach der Wahl um 9 Uhr: Vorher darf mit dem Auszählen der Briefwahlstimmen in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften (BH) nicht begonnen werden. In der Südoststeiermark war man bereits in der Nacht zuvor um 0.30 Uhr fertig. Anwesend waren nur BH-Mitarbeiter, nicht allerdings die Mitglieder der Wahlkommission. Die nickten das Ergebnis am Montag um 15 Uhr ab.

Noch schneller ging es in Leibnitz: Hier war die Auszählung bereits am Sonntag um 20.30 Uhr beendet. Sechs Beisitzer waren zwar anwesend und einverstanden, korrekt war dies dennoch nicht.

Bereits zwei Tage vor der Wahl Kuverts aufgeschlitzt
In Graz-Umgebung schließlich wurden Wahlkarten bereits am Freitag vor der Wahl (!) und am Sonntag aufgeschlitzt. Dadurch wäre es möglich gewesen, festzustellen, von wem die Stimme abgeben wurde, kritisiert das Höchstgericht. Die Auszählung an sich begann am Montag um 7.15 Uhr - primär durch BH-Mitarbeiter. Die formelle Sitzung der Bezirkswahlbehörde fand erst um 17 Uhr statt.

Manipulationen hat der Verfassungsgerichtshof in keinem Fall festgestellt. Das gesamte Urteil finden Sie hier.

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