Verbraucherschutz

“Prime Day”: Kritik an “aufgeblasenen” Rabatten

Web
13.07.2016 10:46

Verbraucherschützer haben die Preisnachlässe beim Prime-Day von Amazon am Dienstag als teils "aufgeblasen" kritisiert. Amazon vergleiche seine angeblichen Hammerpreise oft mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller, erklärte die deutsche Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Im Vergleich mit den üblichen Preisen schrumpften die ausgerufenen Rabatte von rund 50 Prozent schnell auf unter 20 Prozent. "Ominöser" werde es noch, wenn das Unternehmen sich auf fiktive "Statt"-Preise beziehe, die Amazon selbst nicht nehme.

"Abverkauf von Ladenhütern"
Die Verbraucherzentrale kritisierte zudem, dass der Prime-Day zu einem "Abverkauf von Ladenhütern" diene. Denn "immer mal wieder" finde sich bei technischen Geräten der Hinweis: "Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden."

Bereits in der "Countdown-Woche" zum Prime-Day seien von 100 Produkten, die die Verbraucherschützer überprüften, lediglich sechs aktuell in den Top Ten der jeweiligen Bestsellerliste auf Amazon gewesen.

Käufer können von Rückgaberecht Gebrauch machen
War der Kauf übereilt, sollte grundsätzlich das Widerrufsrecht helfen, um aus dem Vertrag zu kommen. Amazon gesteht Kunden ein 30-tägiges Rückgaberecht zu. Allerdings könnten dann Kosten für den Rückversand anfallen, so die Verbraucherschützer.

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