Mädchen belästigt

Täter geohrfeigt: Anzeige gegen Onkel des Opfers

Österreich
12.07.2016 07:13

Rechtliche Folgen hat eine Ohrfeige, die ein Mann im Linzer Hummelhofbad einem 17-jährigen Afghanen verpasst hatte, weil dieser seine zehnjährige Nichte unsittlich berührt haben soll. Jetzt wird der Onkel wegen Körperverletzung angezeigt, der Verdächtige streitet nach wie vor alles ab.

Der Übergriff soll beim Schwimmen im Becken passiert sein. Nach dem Vorfall erzählte das zehnjährige Mädchen seiner Tante und seinem Onkel, mit denen es im Hummelhofbad war, davon. Der Mann knöpfte sich daraufhin den mutmaßlichen Sextäter vor: Zuerst gab es eine verbale Auseinandersetzung, dann setzte es die Ohrfeige.

Anzeige wegen Körperverletzung
Bei der Polizei bestritt der 17-Jährige später den Übergriff und klagte über Kopfschmerzen. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.

"Keine unmittelbare Gefahr"
"Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird", erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das "gelindeste Mittel" anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.

Die Storykommentare wurden deaktiviert.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele