Wahlanfechtung
Urteil: Van der Bellen wird NICHT angelobt
Nur eine Woche vor seiner geplanten Angelobung muss Alexander Van der Bellen eine herbe Niederlage einstecken: Mit dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes steht fest, dass die Stichwahl vom 22. Mai wiederholt werden muss. Der ehemalige Grünen-Chef wird also am 8. Juli nicht angelobt.
Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen.
Zu "20 besonders schwerwiegenden Fällen" hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, insgesamt wurden 67 Zeugen befragt. Der Hauptvorwurf der Freiheitlichen war, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag, 9 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt worden seien.
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