Wahlanfechtung

Urteil: Van der Bellen wird NICHT angelobt

Nachrichten
01.07.2016 12:21

Nur eine Woche vor seiner geplanten Angelobung muss Alexander Van der Bellen eine herbe Niederlage einstecken: Mit dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes steht fest, dass die Stichwahl vom 22. Mai wiederholt werden muss. Der ehemalige Grünen-Chef wird also am 8. Juli nicht angelobt.

Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen.

Zu "20 besonders schwerwiegenden Fällen" hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, insgesamt wurden 67 Zeugen befragt. Der Hauptvorwurf der Freiheitlichen war, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag, 9 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt worden seien.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele