Strafe für Abtreibung

Kirche will Elfjährige samt Familie exkommunizieren

Ausland
30.08.2006 08:30
Die katholische Kirche in Kolumbien hat nach der Abtreibung bei einem vergewaltigten elfjährigen Mädchen die Exkommunikation aller Beteiligten angekündigt. Dies betreffe die direkt und indirekt an dem Schwangerschaftsabbruch beteiligten Personen wie die Eltern des Mädchens, die Ärzte, Krankenschwestern, Politiker und Gesetzgeber, sagte Kardinal Alfonso López Trujillo (im Bild) am Dienstag (Ortszeit).

In Kolumbien ist die Abtreibung bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte die Abtreibung wegen Gefahren für das Mädchen genehmigt. Kritiker warnten, die Haltung der Kirche treibe jedes Jahr tausende Frauen in Not dazu, oft unter Lebensgefahr illegal abtreiben zu lassen. Nach offiziellen Angaben wurden 2005 insgesamt 27.000 Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger registriert. Die Dunkelziffer liegt nach Angaben von Experten wesentlich höher.

Öffentliche Ächtung des unschuldigen Mädchens
Die Abtreibung ist eine der wenigen Taten, für die das katholische Kirchengesetzbuch von 1983 die automatische Exkommunikation aller Beteiligten vorsieht. Wird eine solche so genannte Tatstrafe durch einen Spruch wie jetzt in Kolumbien noch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses und der öffentlichen Ächtung.

Exkommunikation bedeutet für den praktizierenden Katholiken eine schwere Strafe. Sie zieht den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft nach sich. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben.

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