Aber Jurist warnt

Erstes Urteil im VW-Skandal in Österreich

Motor
15.06.2016 08:57

Im VW-Skandal um geschönte Abgaswerte ist in Österreich ein erstes Urteil gefallen. Ein oberösterreichischer Autofahrer hat seinen Händler wegen Irrtums verklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Laut Gericht hätte der Kläger den Pkw nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug manipuliert war. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder.

(Bild: kmm)

Der Sprecher des VW-Importeurs Porsche Holding bezeichnete das Urteil als "unangemessen". Es handle sich um einen Einzelfall. "Tatsächlich unterliegt der Kunde in Bezug auf die wesentlichen Gebrauchseigenschaften - Leistung, Nutzbarkeit im Verkehr - keiner Fehlvorstellung. Ein rechtlich relevanter Irrtum scheidet daher aus", so Richard Mieling. Nach Ansicht der Porsche Holding hat der Kläger im Betrieb seines Touran keinen Nachteil, zumal VW die "beanstandete Software" überspielen werde.

Hingegen hält der Anwalt des Klägers, Michael Poduschka, das Urteil für beispielgebend hinsichtlich künftiger Prozesse: "Diese Entscheidung öffnet die Türe für flächendeckende Geltendmachung der Irrtumsanfechtung, da wohl kein Autokäufer aus der Masse der angebotenen Modelle und Marken sich genau für ein Auto entschieden hätte, dem bei Kenntnis der Manipulation eine Typengenehmigung versagt worden wäre."

Die Porsche Holding sei mit "einigen" Klagen von Autohaltern konfrontiert, eine genaue Zahl nannte Mieling nicht.

ÖAMTC-Jurist glaubt nicht, dass das Urteil hält
Der Autofahrerklub ÖAMTC warnt VW-Kunden davor, nun ebenfalls auf eigene Faust vor Gericht zu ziehen. "Das kann zu völlig anderen Ergebnissen führen", sagte Chefjurist Martin Hoffer. Er empfiehlt, das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten; es sei davon auszugehen, dass der Fall durch die Instanzen geht.

Als Absicherung können sich betroffene VW-Besitzer von ihrem Autohändler einen Verjährungsverzicht unterschreiben lassen, so der Rat des Juristen. Der ÖAMTC hat dafür ein entsprechendes Formular auf seine Homepage gestellt. Hoffer bezweifelt jedoch, dass das aktuelle Urteil in den Instanzen hält. Der "sehr springende Punkt" sei, ob die Vertragsparteien (Käufer und Händler) wirklich davon ausgehen können, dass ein Auto nie eine manipulierende Software eingebaut hat - "auch wenn diese keine ungünstige Wirkung haben sollte".

Prozessgewinner bekommt weniger als erhofft zurück
Was das Geld betrifft, hat sich der Kläger nicht ganz durchgesetzt. Er hat Mitte 2014 31.750 Euro für seinen VW Touran bezahlt, bekam aber nur 23.000 Euro plus Zinsen, insgesamt also 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht hat nämlich ein sogenanntes Benutzungsentgelt abgezogen - nach Meinung von Anwalt Poduschka zu viel. "Die vom Erstgericht vorgenommene Berechnung - ein Abstellen auf den Händlereinkaufspreis - berücksichtigt nicht, dass der Käufer ohne den vom Händler verursachten Irrtum sein Auto noch jahrelang behalten hätte und ihn daher der in den ersten Jahren eintretende Wertverlust nicht so übermäßig treffen kann. Hinsichtlich dieses Punktes werden wir berufen."

Volkswagen hat vergangenen Herbst zugegeben, weltweit bei mehr als elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software verwendet zu haben. Diese korrigierte die Abgaswerte auf dem Prüfstand nach unten. Im Straßenbetrieb sind die Emissionswerte etwa bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx) deutlich höher. In Österreich sind rund 388.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen. Von denen sind nach Angaben der Porsche Holding derzeit bereits etwa 35.000 für Rückrufe freigegeben. Der VW Touran, den der siegreiche Kläger fährt, sei nicht darunter.

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(Bild: kmm)



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