Hilfszahlungen

Weinbauern müssen weiter zittern

Steiermark
08.06.2016 05:30

Nach der Schnee- und Frostkatastrophe Ende April warten die betroffenen Weinbauern bis heute auf einen warmen Geldregen: Von den versprochenen Entschädigungszahlungen ist bislang aber noch kein Cent geflossen, wann es soweit sein wird, steht in den Sternen. Die Kritik an der Politik wird zusehends lauter.

Sein Arbeitsalltag war schon bislang hart, aber seit dem 26. April hat sich dieser noch um einiges verschärft: "Von meinen 30 Hektar ist nach dem Frost nichts mehr übrig, mein Ausfall beträgt 100 Prozent", klagt ein Winzer aus der Südsteiermark der "Krone" sein Leid. Weil er Benachteiligungen fürchte, möchte er lieber anonym bleiben. Denn noch größere Einschnitte könne er sich nicht leisten: "Wir haben zwar keine Reben mehr und damit 2017 keinen Wein, die Arbeit muss aber trotzdem ganz normal weiter gemacht werden."

Dass sich bis heute in puncto Hilfszahlungen nichts getan hat, ärgert den Steirer: "Auf die Preisanhebungen unserer Weine reagieren viele Kunden verschnupft. Sie meinen, wir hätten ohnehin Millionen bekommen. Dabei ist bis heute kein Cent geflossen."

"Noch ist nichts unter Dach und Fach"
Gerüchte über ungerechte Auszahlungsmodelle lässt Weinbaudirektor Werner Luttenberger so nicht stehen: "Noch ist nichts unter Dach und Fach, die Verhandlungen laufen. Da aus dem Katastrophenfonds für die Weinbauern nichts genommen werden kann, weil ihr Schaden theoretisch versicherbar gewesen wäre, muss eine neue Art der Existenzsicherungsbeihilfe ausgearbeitet werden. Das ist juristisch hochkompliziert und dauert dementsprechend - leider - seine Zeit."

Erste Details des Landesrats
Der zuständige VP-Landesrat Johann Seitinger gab am Dienstag im Gespräch mit der "Krone" erste Verhandlungsdetails bekannt: "Um eine hohe Objektivität bei der Schadensauszahlung zu erreichen, wurde vereinbart, dass einzelbetrieblich kurz vor der Ernte Ernteschätzungen erfolgen, sowie beim Wein die gesetzliche Erntemeldung im Herbst als Referenz für die Existenzsicherung herangezogen wird. Demnach können Entschädigungen erst nach Vorliegen dieser einzelbetrieblichen Gutachten vorgenommen werden.

Derzeit stehen als Obergrenze 35.000 Euro pro Betrieb zur Disposition. Natürlich ist das im Verhältnis zu der zu erwartenden Schadenssumme, insbesondere bei den Großbetrieben, kein Ausgleich für den entstandenen Gesamtschaden, sondern eben - wie der Name schon sagt - eine Existenzsicherung. Darüber wird auf parlamentarischer Ebene aber sicher noch diskutiert werden."

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