Familienvorsorge

Absicherung im Todesfall – das sollten Sie wissen

Wirtschaft
28.06.2016 16:41

Unter all den möglichen Risiken, die eine Familie betreffen können, ist das Ableben eines Familienmitglieds mit Sicherheit das schlimmste. Denn neben dem menschlichen Verlust in der Familie ist auch die finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen sehr groß. Wie Sie sich für diesen Fall absichern können, lesen Sie hier.

Absicherung durch den Staat
Bei Ehepaaren kommt es in der Regel zur Auszahlung einer Witwer/n- bzw. für hinterbliebene Kinder einer Waisenpension, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Witwer/n-Pension kann ab dem Todestag des Ehepartners bezogen werden, sofern der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Ableben gestellt wird. Sie wird ohne zeitliche Befristung ausbezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft:

  • Aus der Ehe stammt ein Kind.
  • Der hinterbliebene Ehegatte hat zum Zeitpunkt des Ablebens des Ehepartners das 35. Lebensjahr bereits vollendet.
  • Der hinterbliebene Ehegatte ist zum Todeszeitpunkt invalid.
  • Die Ehe hat bei Personen über 25 Jahre mindestens zehn Jahre gedauert (Eheleute unter 20 Jahren: mindestdauer drei Jahre; zwischen 20 und 25 Jahre alt: mindestdauer fünf Jahre).

Wird keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu einer befristeten Witwenrente, die für 30 Monate ausbezahlt wird. Diese Befristung gilt auch, wenn der verstorbene Ehepartner bereits in Pension war und aus der Ehe keine Kinder stammen bzw. die Ehe nicht mindestens zehn Jahre gedauert hat.

Wie hoch ist die Witwer/n-Pension?
Maßgebend für die Höhe der Pension ist die Relation der Einkommen des Verstorbenen und des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes des Ehepartners. Die Höhe der Pension beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen.​​

Beispiel: Berechnungsgrundlage (BG) = Bemessungsgrundlage nach ASVG/GSVG

BG Witwe: 977,75 Euro
BG Verstorbener: 1.453,45 Euro​​
Berechnung: 70 - 30 x 977,75 / 1.453,45 = 49,82​​
Witwenpension = 49,82 Prozent von der Pension des Verstorbenen​​

Die Waisenpension beträgt bei Ableben eines Elternteils 40 Prozent, bei Ableben beider Elternteile 60% der Witwer/n-Pension. Nähere Informationen zu beiden Pensionsarten finden Sie auf help.gv.at.

Wann sollte vorgesorgt werden?
Besondere Gefahr besteht bei reinen Lebensgemeinschaften, da hier keine Absicherung vom Staat vorgesehen ist (abgesehen von einer Waisenpension, für deren Erhalt die Mitversicherung des Kindes beim verstorbenen Elternteil und das gemeinsame Leben in einem Haushalt Voraussetzung sind). Privat vorzusorgen kann daher speziell bei Familien mit Kindern, die noch zu versorgen sind, sehr sinnvoll sein.

Jedenfalls vorgesorgt werden sollte, wenn ein Kredit mit im Spiel ist. Und zwar nicht nur, um die Kreditsumme abzudecken, sondern auch, um die weitere Lebensführung des hinterbliebenen Partners abzusichern. Schließlich macht es einen großen Unterschied, ob die Kosten für einen Haushalt durch zwei geteilt oder alleine gestemmt werden müssen.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?
Risikolebensversicherungen sind auch als Ablebensversicherungen bekannt. Sie sind meist die günstigste Form der Absicherung, da viele Versicherte jeweils kleine Prämien zahlen, de facto aber nur sehr wenigen wirklich etwas passiert. Die Prämien enthalten keinen Sparanteil, der Versicherte bekommt am Ende der Laufzeit daher von der Versicherung auch kein Geld heraus bzw. zurück - war dafür aber während der gesamten Laufzeit versichert. Wäre das Ableben eingetreten, hätte die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.

Für gesunde Nichtraucher sind die Prämien am günstigsten, für rauchende Extremsportler, die dadurch für die Versicherung ein höheres Ablebensrisiko haben, höher - die Prämienunterschiede können dabei ohne Weiteres bis 400 Prozent betragen. Auch das Alter im Abschlusszeitpunkt und der Gesundheitszustand spielen eine große Rolle für die Prämienhöhe bzw. dafür, ob der Vertrag uneingeschränkt angenommen wird. Denn besonders bei schweren Vorerkrankungen kann es sein, dass die Annahme nur mit einer deutlich erhöhten Prämie oder mit einem Ausschluss für das Ableben aufgrund dieser Vorerkrankung erfolgt. Ein Abschluss in jungen Jahren, wenn man noch fit ist, zahlt sich bei der Familienvorsorge daher jedenfalls aus.

Eine Risikolebensversicherung sollte jedenfalls für den Hauptverdiener des Haushalts abgeschlossen werden, aber auch der Ehepartner bzw. Lebenspartner sollte abgesichert werden. Denn auch wenn dieser nicht berufstätig ist, sondern sich um die Kinder kümmert, sind im Ablebensfall Kosten für Kinderbetreuung, Haushaltsführung etc. neu zu berücksichtigen, die das Haushaltsbudget belasten.

Welche Versicherungssumme wählt man?
Die Höhe der Versicherungssumme kann im Wesentlichen frei festgelegt werden. Bei den meisten Gesellschaften gibt es eine Obergrenze, bis zu welcher der Vertrag ohne zusätzliche Gesundheitsüberprüfung angenommen wird. Kalkulieren Sie sich durch, welcher Betrag monatlich benötigt werden würde, wenn der Fall des Falles eintritt. Das Kapital sollte ausreichen, um den Haushalt weiterzuführen, bis die Kinder mit dem Studium fertig sind. Würde beispielsweise ein Fehlbetrag von 1.000 Euro monatlich herauskommen und ist Ihr jüngstes Kind derzeit fünf Jahre alt, so würden Sie die 1.000 Euro für wahrscheinlich weitere 20 Jahre benötigen. Sie brauchen daher - vereinfacht ohne Berücksichtigung von Zinsen betrachtet - eine Versicherungssumme von mindestens 1.000 x 12 x 20, also 240.000 Euro.

Wie kann eine Prämie günstiger werden?
Ablebensversicherungen können auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden. Das bedeutet, in einem Vertrag gibt es zwei versicherte Personen, und der Vertrag endet entweder mit Laufzeitende oder bei Ableben einer der versicherten Personen. Dadurch wird die Prämie günstiger, weil der Versicherer im Extremfall nur einmal leisten muss. Der Nachteil ist, dass dann keine Vorsorge mehr für den Fall des Ablebens des verbleibenden Partners besteht. Daher ist dieses Modell für Familien mit Kindern nicht unbedingt empfehlenswert.

Auch kann eine Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abgeschlossen werden. Das wird bei Krediten oft so gelöst, da die Schulden bei der Bank im Zuge der Kreditlaufzeit sinken und daher weniger Kapital zum Abdecken benötigt wird. Für die Familienvorsorge ist dieses Modell jedoch nur bedingt geeignet, da die Kosten in der Familie im Normalfall gleich bleiben und nicht sinken.

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