"Krone"-Ombudsfrau

Krankenkasse zahlt Steirer Spezialnahrung nicht

Ombudsfrau
06.06.2016 06:00

20 Kilogramm hat der Ehemann von Claudia B. aus der Steiermark in den letzten Monaten abgenommen. Grund dafür ist eine schwere Lebererkrankung. Die vom Arzt empfohlene Flüssignahrung wird von der Krankenkasse aber nicht übernommen, da Herr B. weder Schluckstörungen noch ein Darmleiden hat. Zudem meinte eine Ärztin der steiermärkischen Kasse, die Familie spare ja ohnehin Geld, weil der Mann nicht mehr normal essen kann...

Nur mehr 60 Kilogramm wiegt Herr B. "Um den körperlichen Verfall aufgrund seiner Krankheit zu verlangsamen, hat ihm der Arzt die kalorienreiche, flüssige Nahrungsergänzung empfohlen. Diese hilft meinem Mann sehr, einzig negativ sind die hohen Kosten", schildert die Ehefrau des Steirers.

Sie wandte sich an die steiermärkische Gebietskrankenkasse. Die Auskunft der dortigen Ärztin machte Frau B. sprachlos: "Sie sagte zu mir, die Kasse bezahle doch kein Mittagessen. Da mein Mann eh nicht mehr normal essen kann, spare ich mir viel Geld und dann könne ich mir das ganz leicht leisten."

Nach unserer Anfrage hat der Ombudsmann der Krankenkasse, Bernd Bauer, den Fall geprüft. Leider erfolgte die Ablehnung zu Recht. Laut geltenden Richtlinien können Nahrungsergänzungsmittel nur dann übernommen werden, wenn es Patienten nicht mehr möglich ist, Nahrung zu sich nehmen. Anzuerkennende Gründe dafür wären Schluckstörungen oder Resorptionsstörungen bei Darmerkrankungen. Die betroffene Ärztin will im Gespräch lediglich darauf hingewiesen haben, dass die Patienten auch für die normale Ernährung Geld ausgeben müssen und daher, selbst bei bewilligungsfähigen Anträgen, nicht immer die vollen Kosten übernommen werden könnten. Einer schaler Beigeschmack bleibt jedenfalls.

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