Präsident Wolfgang Peschorn erklärt als oberster Anwalt der Republik die Rechtslage so: Das Amtshaftungsgesetz sichere Bürgern zu, dass sie für hoheitliche Fehlentscheidungen Schadenersatz bekommen können. „Diese prämienfreie Versicherung für ordentliche Beamte zahlt aber für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Fehler nichts“, sagt Peschorn ohne Bezug aufs schwebende Verfahren.
Der Fall Heidegger bleibt auch nach 13 Jahren noch brisant: Der Gmundner Fliesenleger war im Juli 1993 wegen Raubmordes an einer Salzburger Taxilenkerin verhaftet und verurteilt worden, obwohl er keine Tatwaffe, aber fünf Alibizeugen hatte. Die ermittelnde Kripo ignorierte die erste heiße Spur zu zwei süchtigen Salzburger Räubern und unterdrückte 39 Indizien und Beweise, die ihr oberösterreichisches Opfer entlastet hätten.
Dies erfuhren sieben Richter und Ankläger dreier Instanzen erst nach acht Jahren: „Vorher war die Justiz von der Exekutive nicht vollständig informiert worden“, erklärt nun ein Jurist der Finanzprokuratur, warum nur fünf kleine Beamte zur Kasse gebeten werden, mit je 40.000 privaten Euro büßen müssen.
Foto: Joachim Maislinger
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