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02.06.2016 14:08

Verbraucherschutz

Österreich-Sieg gegen Amazon

  • (Bild: APA/dpa/Christoph Schmidt)

Es ist "nur" eine Empfehlung des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof, aber die Richter halten sich meist an diese Stellungnahmen. Damit hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen wichtigen Sieg gegen den Online-Händler Amazon errungen.

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Im Streit um bestimmte vom VKI kritisierte Klauseln ging es um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Denn "amazon.de", bei dem von Österreich aus bestellt wird, hat bei uns keine Niederlassung. Die gibt es nur in Luxemburg.

Jetzt sagt der Generalanwalt, dass bei Verbandsklagen das Recht des Schadensortes, also österreichisches, anzuwenden ist. In Einzelfällen kann zwar auf luxemburgisches Recht gepocht werden, beim Verbraucherschutz gelten aber wieder heimische Bestimmungen.

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