Tuchel bestätigt
Es ist "nur" eine Empfehlung des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof, aber die Richter halten sich meist an diese Stellungnahmen. Damit hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen wichtigen Sieg gegen den Online-Händler Amazon errungen.
Im Streit um bestimmte vom VKI kritisierte Klauseln ging es um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Denn "amazon.de", bei dem von Österreich aus bestellt wird, hat bei uns keine Niederlassung. Die gibt es nur in Luxemburg.
Jetzt sagt der Generalanwalt, dass bei Verbandsklagen das Recht des Schadensortes, also österreichisches, anzuwenden ist. In Einzelfällen kann zwar auf luxemburgisches Recht gepocht werden, beim Verbraucherschutz gelten aber wieder heimische Bestimmungen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.