Es war ein Handel zwischen Polizei und Dealer: Gegen die Herausgabe bestimmter Informationen zu einer größeren Menge Suchtgift versprach man, ihm die Handschellen zu ersparen. Der Mann hielt sich an die Absprache, doch die Staatsanwaltschaft verfügte trotzdem, ihn verhaften zu lassen.
Doch die Fahnder nahmen ihn nicht fest, obwohl sie wussten, wo er sich aufhielt. Ein Beamter soll sich soll sich sogar zwei Mal mit dem Mann getroffen haben. Außerdem hat der Richter den Aussagen der Polizisten keinen Glauben geschenkt, sie hätten nichts von dem Haftbefehl gewusst. Und noch ein Vorwurf: Geld, das im Zuge einer Razzia beschlagnahmt wurde, sei dem Suchtgifthändler später wieder zurückgegeben worden.
Es dauerte zwei Monate, bis die Justiz (diesmal unter Mithilfe anderer Beamter), des Mannes habhaft werden konnte. Er muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter, die beiden Beamten wurden (noch nicht rechtskräftig) zu neun bzw. elf Monaten bedingt verurteilt.
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