"Das tut auch der Volksanwaltschaft nicht gut", so Kostelka in den "Salzburger Nachrichten", der bei der letzten Wahl selbst für die SPÖ kandidiert hatte.
"Wie will er das denn machen? Will er bei der Volksanwälte-Sendung am Samstag alle Bürger vertreten und in den Nachrichten im Hauptabendprogramm dann als Wahlkämpfer auftreten? Am Vormittag Sprechtag, am Nachmittag Straßenkampagne?", kritisierte Kostelka seinen Kollegen auch in der "Presse". Mit diesen und anderen Fragen werden Kostelka und die dritte Volksanwältin Rosemarie Bauer (V) den FP-Politiker am Freitag in einer Aussprache konfrontieren.
Stadler will Mandat nicht an BZÖ abgeben
Stadler will dieses Problem umgehen, indem er nicht auf der Bundesliste, sondern auf dem zweiten Platz in Niederösterreich hinter der Abgeordneten Barbara Rosenkranz kandidiert und alle niederösterreichischen Fälle abgibt, wie der "Kurier" berichtete. Seinen Platz als Volksanwalt will Stadler erst räumen, wenn er sein Mandat im Nationalrat antritt: "Wenn ich jetzt ginge, würde ich mich parteischädigend verhalten, denn dann würden die Orangen die Volksanwaltschaft nachbesetzen."
Stadler ist bis Juli 2007 als Volksanwalt bestellt. Verfassungsrechtlich ist es einem Volksanwalt nicht verboten, Wahlkampf zu führen. Eine Entscheidung muss Stadler erst treffen, wenn und falls er tatsächlich in den Nationalrat gewählt wird. Die Ausübung beider Ämter zusammen ist nicht erlaubt. Er müsste als Volksanwalt zurücktreten.
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