Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!
Erstattung von Software-Lizenzgebühr abgelehnt
Probleme mit der Rückerstattung der Gebühr für eine Software-Lizenz hatte Thomas D. aus Wien. "Die Firma, bei der ich beschäftigt bin, hat einen Vertrag mit einem Softwareunternehmen. Dabei darf ich gegen ein Entgelt das Betriebssystem auch am privaten PC nützen. Nun wurde dieser Vertrag beendet, weshalb ich die Lizenz nicht mehr aktivieren konnte. Ich bat deshalb das Kundenservice, mir den bezahlten Betrag zu erstatten. Dies wurde mit der Begründung, dass das aber nur 30 Tage möglich sei, abgelehnt. Zwischen dem Bezahlen und der Installation lagen nämlich zwei Monate", so Herr D. Wir haben uns an Microsoft gewandt und eine gute Nachricht erhalten. In Kulanz wird dem Leser die Gebühr erstattet.
Zusätzlicher Vertrag für TV und Internet nach Empfangsproblemen gelöst
Einen Vertrag für Fernsehen und Internet hatte Sonja S. aus Wien vor längerer Zeit abgeschlossen. "Später kauften wir noch ein Fernsehgerät für unseren Sohn. Wir erkundigten uns bei unserem Anbieter, was zu tun ist, da wir das Gerät im Kinderzimmer aufstellen wollten. Dort wurde uns erklärt, dass wir eine zweite Mediabox brauchen. Leider gab es immer wieder Probleme mit dem Empfang. Ein Techniker bestätigte uns, dass wir auf Grund der zu geringen Bandbreite für zwei TV-Geräte das Service nicht wie gewünscht nutzen können. Wir beschlossen, den Vertrag zu kündigen. Man verlangte von uns dann 150 Euro Stornogebühr, da wir mit dem Erwerb der zweiten Mediabox eine weitere Vertragsbindung eingegangen sind. Das haben wir nicht gewusst", informierte uns Frau S. Nach unserer Anfrage verzichtet A1 auf den Großteil der Stornokosten.
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