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Bundesländer > Tirol
23.03.2016 15:21

Unzurechnungsfähig

Freundin mit 40 Messerstichen getötet: Einweisung

  • (Bild: APA/ZEITUNGSFOTO.AT)

Der Prozess gegen einen 34- Jährigen nach einer Bluttat im August 2015 in Innsbruck, bei der eine Frau mit 40 Messerstichen getötet worden war, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck mit einer Einweisung zu Ende gegangen. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem gebürtigen Oberösterreicher aufgrund einer paranoiden Schizophrenie die Unzurechnungsfähigkeit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig für schuldig und unzurechnungsfähig. Bereits im Jahr 2002 seien bei dem Mann erste Symptome der Erkrankung aufgetreten, berichtete die psychiatrische Gutachterin vor Gericht. Durch eine medikamentöse Behandlung habe man die Krankheit dann jedoch in den Griff bekommen. Wenige Wochen vor der Tat hatte der 34- Jährige seine Medikamentendosis jedoch selbstständig drastisch reduziert. "Dadurch ist es dann prompt zu einer Verschlechterung gekommen", sagte Kastner.

"Er war zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden", meinte die Psychiaterin. Aufgrund der Schizophrenie habe der Angeklagte Wahnvorstellungen und Halluzinationen gehabt, die ihn von der Realität abgeschnitten hätten. Solange der 34- Jährige wahnhafte Überzeugungen habe, könne es wieder zu dramatischen Handlungen kommen, fügte sie hinzu.

"Ich war in meinem Wahn"

Der Beschuldigte gestand die Tat vor Richter Josef Geisler, berichtete aber von Wahnvorstellungen, die ihn dazu getrieben hätten. "Ich dachte, ich wäre Gott und meine Freundin der Teufel", sagte der 34- Jährige. Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt bereits seit neun Jahren in einer Beziehung. "Sie war meine große Liebe. Ich war in meinem Wahn, ich weiß, dass es falsch war und dass das nicht mehr passieren darf", beteuerte der Mann.

"Ich würde es rückgängig machen, wenn ich könnte"

Nach der Tat habe er 50 Tabletten genommen, weil er selbst nicht mehr leben wollte. In seinem Schlusswort las der Angeklagte einen Brief an die ebenfalls im Gerichtssaal anwesenden Verwandten seines Opfers vor. Darin entschuldigte er sich und meinte: "Es tut mir leid, dass ich euch diesen lieben Menschen weggenommen habe. Ich würde es rückgängig machen, wenn ich könnte."

Der 34- Jährige hatte laut Anklage am 14. August 2015 seine damals 33- jährige Freundin in der Küche seiner Wohnung mit zahlreichen Messerstichen getötet. Danach verständigte er selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Frau erlag noch am Tatort ihren Verletzungen.

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