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Bundesländer > Steiermark
17.03.2016 19:38

Erfolg für Steirer

Bombe im VW-Skandal

  • (Bild: AP/Nigel Treblin)

Es ist eine juristische Bombe, die da an einem kleinen steirischen Gericht detoniert ist. Das Bezirksgericht Graz-Ost hat im VW-Manipulationsskandal ein erstes Urteil gefällt. Durchgesetzt hat es die Anwaltei Christandl & Partner. Irgendwie mutet das wie David gegen Goliath an: Clevere steirische Juristen zwingen einen Weltkonzern in die Knie. Tenor des Verfahrens - im konkreten Fall wurde der Händler geklagt - ist: Mit der installierten Software wurden Abgaswerte manipuliert, dafür bestünde "Gewährleistungspflicht". Aus dem Juristendeutsch übersetzt und aufs Einfache heruntergebrochen: Es ist Schadenersatz zu leisten.

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Was da so trocken daherkommt, ist in Wahrheit eine Sensation. Das Gericht hat festgestellt, dass im Fahrzeug - in diesem Fall ein Skoda Octavia 2,0 Liter - ein Motor verbaut ist, bei dem eine illegale Software eingebaut wurde, der die Stickoxid-Werte bei Tests auf dem Prüfstand drückt.

Anwalt Harald Christandl und Kollege Jochen Eberhardt: "Mit dem Urteil wurde bestätigt, dass sich der Händler als Vertragspartner nicht aus der Affäre ziehen kann." "Außerdem", so die erfolgreichen Verbraucheranwälte, "warten wir auf die Ausfertigung eines mündlich verkündeten Gerichtsbeschlusses, wonach für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte bejaht wurde."

Und wie geht es jetzt für die Geschädigten weiter? "Wir haben VW eine Frist gesetzt, die Haftung für sämtliche Schäden und Nachteile anzuerkennen." Die läuft dieser Tage aus. "Wir hoffen, im Licht der vorliegenden Rechtssprechung, dass außergerichtlich entsprechendes Einlenken erfolgt", so der Anwalt Christandl weiter.

Wenn nicht? "Entschuldigungen und Zusicherungen (VW beteuert ja gewillt zu sein, Wiedergutmachung zu leisten, Anm. d. Red.) - sind zwar löblich, aber bedeuten nicht, dass der Konzern rechtsgültig Verantwortung übernimmt. Sollte kein klares Bekenntnis zur Haftungsübernahme erfolgen, werden wir weiter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen."

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