Klagsflut

Blau gegen Hellblau ist Brutalität

Salzburg
10.03.2016 08:57

Der Sager aus dem Kabarett wurde berühmt: "Der Stierkampf ist a matte Sache, Simmering gegen Kapfenberg, das ist Brutalität!" Damit meinte Helmut Qualtinger die beinharten Fußballspiele von dereinst. Blau gegen Hellblau, die FPÖ gegen die "Freien" von Karl Schnell ist noch ärger: Es gibt jede Menge Klagen.

Das Landesgericht Salzburg hat jetzt entschieden, dass der Begriff "Freiheitlich" ausschließlich von der FPÖ verwendet werden darf. Auslöser ist der Umstand, dass die abtrünnige FPS (Freie Partei Salzburg) um den Mediziner Karl Schnell ihren Landtagsklub nach wie vor als Freiheitlichen Club bezeichnet. FPÖ-Landesparteiobmann Andreas Schöppl sieht sich im Namensstreit durch das Urteil erneut bestätigt: "Nur die FPÖ darf sich Freiheitlich nennen und das besagt auch die Rechtssprechung in Österreich - schon seit Jahrzehnten." Dem Urteil geht ein schon längerer gerichtlicher Namensstreit durch alle Instanzen voraus, wonach bereits der Oberste Gerichtshof vergangenes Jahr entschieden hatte, dass die FPS "Freiheitliche oder ähnliche Bezeichnungen als ihren Namen oder Bestandteils ihres Namens" nicht verwenden darf.

"Die Justiz nehme ich gar nicht mehr ernst"
Das jetzige Urteil des Landesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Karl Schnell hat gegenüber der "Krone" bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. "Die Justiz nehme ich gar nicht mehr ernst. Das können Sie auch gerne so schreiben. Das LG entscheidet so, das OLG in Linz entscheidet anders. Der OGH entscheidet wieder anders. Die Juristen kennen sich doch untereinander gar nicht aus. Das ist doch eine Schande für Österreich!" Unterm Strich wolle er den Ausdruck "Freiheitlich" sowieso nicht mehr verwenden, weil ihm dabei schon schlecht wird, wenn er nur an die rund 60 Klagen denkt, mit denen er bisher von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bedacht worden sei.

Davon will man aber bei der Salzburger FPÖ nichts wissen. "Offensichtlich herrscht hier eine Begriffsverwirrung vor. Von 60 Klagen kann nicht die Rede sein. Da geht es eher um Exekutionsanträge", so hält Schöppl dagegen. "Außerdem", wirft Karl Schnell ein, könne der Landtagsklub seine Bezeichnung gar nicht ohne Weiteres ändern. "Das sieht die Geschäftsordnung so vor. Wir sind als Freiheitlicher Klub in die Wahl gegangen und wir bleiben bei den Gemeindevertretern die Freiheitlichen Gemeindevertreter und auch der Freiheitliche Klub. Wir könnten das gar nicht ändern - selbst wenn wir wollten." Das stimme so nicht, meint der Rechsanwalt Dr. Schöppl und erklärt: "Sie können jederzeit bei der Landtagsdirektion eine Namensänderung anzeigen, dann können sie den Namen jederzeit ändern."

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