"Gefällt mir"-Button

Websites müssen über Datenweitergabe informieren

Web
09.03.2016 11:51

Dass Facebook über seinen "Gefällt mir"-Button auch auf Websites anderer Anbieter an Nutzerdaten gelangt, gefällt Verbraucherschützern in Deutschland gar nicht. Sie zogen deshalb gegen das soziale Netzwerk vor Gericht - und bekamen nun recht.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Die Verbraucherschützer forderten, dass Unternehmen Nutzer über diese Datenweitergabe aufklären müssen.

Das Landgericht Düsseldorf gab ihnen am Mittwoch recht: Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, indem sie auf Facebook verweisen. Bei Peek & Cloppenburg muss der Nutzer Social-Media-Dienste mittlerweile explizit aktivieren und zustimmen, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden".

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele