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Ombudsfrau
08.03.2016 18:00

"Krone"-Ombudsfrau

Keine OPs: Lipödem-Betroffene klagen Krankenkassen

  • Jürgen Holzinger vom Verein ChronischKrank hilft Lipödem-Betroffenen. 30 Frauen klagen bei Gericht.
    Jürgen Holzinger vom Verein ChronischKrank hilft Lipödem-Betroffenen. 30 Frauen klagen bei Gericht.
    (Bild: Zwefo)

Beim Lipödem wuchern Fettzellen krankhaft an Armen und Beinen. Die Folgen sind starke Schmerzen bis zur Arbeitsunfähigkeit. Die Kosten für eine Operation übernehmen die Krankenkassen in Österreich aber nicht. 30 Betroffene haben deshalb mithilfe des Vereins ChronischKrank Klage bei Gericht eingebracht.

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Yasmin S. ist 29 Jahre alt und kann kaum gehen. Nicht nur die Fettmassen an ihren Beinen sind das Problem, sondern auch die Schmerzen, die sie beim Gehen hat oder wenn sie irgendwo dagegen stoßt. Dann bekommt sie riesige Hämatome. Eine operative Entfernung der Fettmassen könnte Frau S. und anderen Betroffenen helfen. Doch die Kosten dafür - rund 10.000 Euro - müssen die Frauen selbst bezahlen.

Die Krankenkassen lehnen die Übernahme ab. "Sie argumentieren im Wesentlichen damit, dass die Liposkulptur keine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sei, zumal die OP keine etablierte Standardtherapie darstelle und keine Vorteile für die Patienten gegenüber herkömmlichen Therapien bringe", erklärt Jürgen Holzinger vom Verein ChronischKrank. Dem widersprechen allerdings viele Experten und eine kürzlich erschienene Leitlinie zur Krankheit Lipödem. An dieser hat auch der Verein mitgearbeitet. Laut Leitlinie ist die Krankheit nicht mit einer Diät beeinflussbar, und auch körperliche Bewegung kann die krankhafte Ansammlung der Fettzellen nicht beseitigen. "Nach der verbindlichen Leitlinie ist weiters die lymphschonende Liposkulptur eine etablierte und risikoarme Methode", so Jürgen Holzinger. Für die Betroffenen ergebe sich eine wesentliche Verbesserung ihrer Lebensqualität. Die Schmerzen werden deutlich weniger, die Mobilität gesteigert.

Rund 200 Lipödem-Betroffene betreut ChronischKrank. 30 klagen nun ihre jeweilige Krankenkasse. Traurig, dass in solchen Fällen erst ein Gericht entscheiden muss

(Bild: zVg, Krone KREATIV)
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