Beamte erpresst

Fast-Food-Zwischenstopp für tobenden Häftling

Österreich
20.01.2016 08:13

Der Fall eines Sträflings, der während der Überstellung in eine Spezialanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher heftig randalierte, dann einen Besuch in einem Fast-Food-Lokal einforderte und schließlich sogar seinen Willen bekam, sorgt derzeit für großes Aufsehen. Die Generaldirektion für den Strafvollzug kündigte Untersuchungen in der Causa an.

Alles begann mit der Überstellung des Häftlings von der Justizanstalt Göllersdorf in Niederösterreich in eine Spezialanstalt - aus psychiatrischen Gründen, wie die Gratiszeitung "Heute" berichtet. Doch die Fahrt in ein Hollabrunner Spital - dort sollte noch vorab ein letzter Gesundheitscheck stattfinden - sollte alles andere als komplikationslos verlaufen: Der Sträfling begann sich plötzlich derart heftig zu gebärden, dass sich die ihn begleitenden Beamten dazu entschlossen, zurück ins Gefängnis zu fahren.

Dort angekommen, machte der Häftling den Anwesenden ein nahezu unmoralisches Angebot: Sollte er einen Burger bekommen, werde er sich die weitere Fahrt über gesittet verhalten. Und tatsächlich wurde der Mann daraufhin zum Fast-Food-Lokal gebracht und durfte dort in den verlangten Burger beißen.

Gefahr durch Erpressungsversuch mit Vorbildwirkung
Mit dem Vorfall konfrontiert, erklärte das Justizministerium, man habe dadurch eine Eskalation der Lage verhindern wollen. Zudem habe der Sträfling auch Wort gehalten und sich im Anschluss bei der Fahrt in die Spezialklinik nichts mehr zu Schulden kommen lassen. "Es handelt sich um einen äußerst schwierigen und gefährlichen Täter. Wir hatten nur die Wahl: totale Eskalation oder der Forderung nachkommen", so Josef Schmoll von der Generaldirektion für den Strafvollzug.

Diese kündigte eine Untersuchung des Vorfalles an, berichtete der ORF. Zudem befürchtet man bei der Gewerkschaft, dass das Ansehen der Justizwache in Misskredit gebracht worden sei. Ihr Vorsitzender Albin Simma bezeichnete es als schweren Fehler mit möglicher Vorbildwirkung, dass dem Erpressungsversuch eines Gefangenen nachgegeben worden sei.

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