Behörde greift durch

Kartellamt untersagt Booking.com Bestpreisklauseln

Web
23.12.2015 11:23

Das deutsche Bundeskartellamt greift beim Hotelportal Booking.com durch: Die Behörde untersagte der Tochter des Online-Reisevermittlers Priceline sogenannte Bestpreisregeln und ordnete an, die Klauseln bis zum 31. Jänner 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen.

"Aufgrund der Bestpreisklauseln besteht praktisch kaum ein Anreiz für die Hotels, ihre Zimmer auf einer neuen Plattform günstiger anzubieten, solange sie diese Preissenkungen auf ihren eigenen Webseiten nicht nachvollziehen können. Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher ist damit nicht verbunden", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch.

Bereits im Frühjahr hatten die Wettbewerbshüter Booking.com abgemahnt, weil es sich von den Partnerhotels den niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungsbedingungen im Internet garantieren ließ.

Kampf um die besten Konditionen
Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf günstigere Angebote stoßen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Fall des Konkurrenten HRS im Jänner eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, solche Klauseln aus seinen Verträgen mit Hotels in der Bundesrepublik zu entfernen. Trotz des Gerichtsurteils waren die Hotelportale Booking.com und Expedia aber nach Angaben des Kartellamts bisher nicht bereit, die Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen.

Bußgeld in Millionenhöhe bei Verstoß
Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband Deutschland mit, der das Verfahren mit einer Klage ausgelöst hatte.

Forderung nach Konsequenzen für Österreich
Hierzulande erhoffen sich Wirtschaftskammer und die österreichische Hoteliervereinigung ÖHV nun ebenfalls Konsequenzen aus dem Urteil für den österreichischen Markt. Die Bundeswettbewerbsbehörde müsse sich nun "einen diesbezüglichen Schritt auch für Österreich sehr genau ansehen", so der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer, Siegfried Egger, und ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

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