Privatklage

Ex-Minister Strasser blitzte nun endgültig ab

Salzburg
16.12.2015 08:23

Wegen übler Nachrede hatte Ex-Innenminister Ernst Strasser gegen den Salzburger Partnervermittler Peter Treichl eine Privatklage eingebracht. Konkret ging es um einen Facebook-Eintrag. Nach dem Freispruch in erster Instanz für Treichl ist dieser nun rechtskräftig.

Die Vorgeschichte: Die Lebensgefährtin von Ernst Strasser war Geschäftspartnerin von Peter Treichl (47). Doch sie eröffnete eine eigenen Agentur - und Strasser sollte dort als Partnervermittler arbeiten. "Das ärgerte mich", ließ sich Treichl (Anwalt Franz Essl) zu einem emotionalen Facebook-Posting hinreißen: "Für mich san’s beide Betrüger..."

Strasser (Anwalt Michael Wukoschitz) brachte Klage ein. Er sah sich in seiner Ehre gekränkt und forderte Schadenersatz. Doch Einzelrichter Aleksandar Vincetic schmettere im Juli die Klage in erster Instanz ab. "Ein zulässiges Werturteil", wie er begründete.

"Wertung ist Charaktervorwurf"
Eine Argumentation, die der Berufungs-Senat am Dienstag folgte. "Die Wertung, die der Beklagte abgegeben habe, ist kein Verhaltensvorwurf, sondern ein Charaktervorwurf", sagte der vorsitzende Richter Karl Bergmayr.

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