Nach Verurteilung

Wie es mit “Graf Ali” nun weitergeht

Österreich
15.12.2015 19:17

Auch wenn Alfons Mensdorff-Pouilly zu drei Jahren Haft verurteilt worden ist, muss er die Zukunft nicht so negativ sehen: Eine Gesetzesänderung wird ihm in der Berufung zu deutlich weniger Strafe verhelfen. Und selbst wenn unbedingte Haft übrig bleibt, wird er nur einen Bruchteil verbüßen, wie Beispiele zeigen.

Viele Affären ranken sich um den illustren Adeligen. Gestolpert ist "Graf Ali" letztlich über die 1,1-Millionen-Euro-Zahlung der Telekom. Der Staatsanwalt vermutete Schmiergeld, konnte das aber nicht beweisen. Auch in anderen Verfahren hat die Behörde das Problem, unmittelbare Geldempfänger nicht finden zu können. Die Überbringer hätten nämlich nichts davon, diese zu belasten. Es würde ihre Position nicht verbessern.

Der Staatsanwalt hat damit aber das Problem, dass er "nur" wegen Untreue anklagen kann. Wenn Gelder von einer Aktiengesellschaft wie der Telekom ausgezahlt werden, muss eine Leistung nachgewiesen werden. Wenn nicht, wären Aktionäre geschädigt. Das alles ist eine "Krücke" im Kampf gegen Korruption. Ähnlich lief zum Beispiel das Verfahren gegen den inzwischen rechtskräftig wegen Untreue verurteilten früheren FPÖ-Politiker Gernot Rumpold.

Im konkreten Fall aber befand das Gericht, dass Alfons Mensdorff-Pouilly eben keine Leistung nachweisen konnte. Der Gutachter kritisierte, dass es auch bei Lobbyisten schriftliche Dokumentationen als Nachweis für ihre Arbeit geben muss. "Ali" hatte sie nicht. Frei nach dem Motto: jedes Schrifterl ein Gifterl...

Vertrauliche Gespräche als Geschäftsmodell
"Graf Ali" konterte, in seinem Geschäftsmodell seien Mails und Berichte nicht vorgesehen, sondern verschwiegene Gespräche - vielleicht auch am Hochstand seiner Jagd. Dadurch habe er teils bei Projekten in Osteuropa, teils bei der Vergabe des Blaulichtfunks in der Ära des Ministers Ernst Strasser der Telekom geholfen, Millionen zu sparen.

Nach dem Urteil wird Alfons Mensdorff-Pouilly Berufung anmelden. Selbst wenn der Schuldspruch rechtskräftig wird, wird wohl die Strafe geringer. Mit 1. Jänner 2016 wird nämlich der Grenzwert, ab dem bis zu zehn Jahre Haft droht, von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht. Und davon wird auch "Graf Ali" profitieren. Der Richter strich im Urteil hervor, Mensdorff habe nach derzeit gültigem Recht den Wert um das 22-fache überschritten. Bald wird es nur noch das Vierfache sein. Und das muss nach dem sogenannten Günstigkeitsprinzip bedacht werden.

Und "Graf Ali" kann auch bei Ernst Strasser nachfragen, was drei Jahre Haft in der Praxis bedeuten. Für den früheren Innenminister hieß das: drei Monate in der Haftanstalt Simmering, danach Freigänger, danach Fußfessel. Nach der Strafhälfte kann er berechtigt auf bedingte Entlassung bauen.

Für den früheren Telekom-Chef Rudolf Fischer ist kein Ende der Prozesse absehbar. Er bekam jetzt ein Jahr, wird aber berufen und ist in zahlreiche weitere Verfahren verwickelt.

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Video: Drei Jahre Haft für Lobbyist Mensdorff-Pouilly

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