"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
09.10.2015 12:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Enttäuschung nach Online-Hotelreservierung
Ihr Urlaub führte Angelika R. im heurigen Sommer auf die griechische Insel Kreta. Die Unterkunft hat sie über ein Online-Hotelreservierungsservice gebucht und im Vorhinein bezahlt. "Leider entsprach das Hotel gar nicht meinen Vorstellungen. Wir haben daher vor Ort storniert und sind in ein anderes Hotel umgezogen", schildert die Salzburgerin. Der von Frau R. informierte Service booking.com setzte sich mit der Hoteldirektion in Verbindung und dort erklärte man sich bereit, die Stornogebühr auf 100 Euro zu reduzieren. Die Differenz auf die 425 Euro, die Frau R. bezahlt hatte, versprach der Online-Service zu übernehmen. "Bis heute warte ich auf mein Geld und werde ständig verströstet", wandte sie sich schließlich an die Ombudsfrau. Nach unserer Anfrage hatte die Warterei ein Ende - der Betrag wurde umgehend überwiesen.

Ein kaputtes Handy und 20 Anrufe ins Nichts
Ein neues Mobiltelefon hat sich Andrea P. geleistet. Leider war es nach kurzer Zeit bereits kaputt. "Ich habe das Gerät zu einer vom Hersteller genannten Werkstatt gebracht. Mir wurde versprochen, dass ich den Kaufpreis zurück erhalte. Bis heute ist nichts passiert", schilderte uns die Wienerin. Daran konnte auch ihre 20 Anrufe bei der zuständigen Stelle nichts ändern. Das Besondere an dem Fall: Das Versprechen hatte man ihr bereits im Vorjahr gegeben. Deshalb haben wir bei Samsung nachgefragt, wie lange die versprochene Rücküberweisung noch dauern werde. Es sei hier eindeutig ein Fehler passiert, für den man sich entschuldige. Und ihr Geld hat Frau P. mittlerweile auch erhalten.

Der Kalk, die Kaffeemaschine und ein Missverständnis
Da die Kaffeemaschine von Doris B. aus Salzburg nicht mehr funktionierte, suchte sie eine Fachwerkstatt auf. "Nach der Reparatur wurde ich informiert, dass die Maschine verkalkt war und man vor dem automatischen Entkalkungsprogramm zusätzlich Spülvorgänge durchführen muss. Das steht in der Gebrauchsanleitung nicht", ärgerte sich unsere Leserin. Ihre Bitte, aus diesem Grund möge doch der Hersteller die Reparaturkosten übernehmen, wurde aber abgelehnt. Die zweijährige Garantiezeit war bereits abgelaufen. "Ich sehe aber nicht ein, dass ich diese Kosten übernehmen soll, da ich stets genau nach der Gebrauchsanleitung die Entkalkung durchgeführt habe", so Frau B. weiter. Maschinenhersteller DeLonghi hat auf Anfrage bestätigt, dass die Bedienungsanleitung nicht ganz vollständig sei. Sollte ein Kaffeeautomat aus diesem Grund defekt sein, werde der Fehler kostenlos behoben. Im Fall von Frau B. habe es sich jedoch um defekte Verschleißteile gehandelt, die nichts mit dem Entkalkungsprozess zu tun hätten. Aufgrund der missverständlichen Situation bekommt sie als Wiedergutmachung ein Wartungsset und Kaffee...

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