Aus wirtschaftlichen Gründen hat Jens-Patrick K. im Vorjahr seinen Job als Rettungssanitäter verloren. Trotz intensiver Suche konnte er bisher keine neue Anstellung finden. Ändern könnte das eine bessere Ausbildung. "Ich habe mir selbst einen Notfallsanitäterkurs organisiert, mit dem mich mein ehemaliger Arbeitgeber sofort wieder einstellen würde. Dieser Kurs wäre für mich und natürlich auch für das AMS kostenfrei", erklärt der Niederösterreicher.
Dafür wird ihm für die Dauer des Kurses das Arbeitslosengeld gestrichen. Dieses steht laut Gesetz nur dann zu, wenn die Ausbildung eine Gesamtdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet. Der Kurs, den Herr K. besuchen möchte, dauert 89 Tage. Weil das AMS aber offenbar in Kalendermonaten und nicht Arbeitstagen rechnet sowie die Tage, an denen Vorauswahl und Aufnahmeprüfung stattfinden, dazuaddiert, werden die erlaubten drei Monate überschritten. Herr K. kann zwar Einspruch gegen den Bescheid erheben und das Arbeitslosengeld auch während der Dauer des Kurses weiter beziehen, sollte das Verwaltungsgericht aber gegen ihn entscheiden, müsste er die Unterstützung in voller Höhe zurückbezahlen.
Übrigens kommt in diesem Fall auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung für die drei Monate nicht infrage. Um diese kassieren zu können, muss man - Achtung! - zur Arbeitsvermittlung bereitstehen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen.
Ernsthaft, wer heckt so etwas bitte aus?
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