"Es tut mir leid, was passiert ist", sagte der aus Bosnien stammende Mann zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch. Der Prozess gegen ihn hatte bereits im Jänner begonnen - damals wurde vertagt, um ein weiteres Gutachten einzuholen. Darin bestätigte Psychiater Reinhard Haller, dass der Täter in einer Ausnahmesituation gehandelt habe, seine Zurechnungsfähigkeit aber nicht vollständig aufgehoben gewesen sei. Das führte schließlich zur Verurteilung wegen Totschlags.
Ehefrau vier Minuten lang zu Tode gewürgt
Wie Staatsanwältin Gabriele Lutschounig ausführte, hatte der 34-Jährige seine Frau vier Minuten lang zu Tode gewürgt. Im Eheleben der beiden hatte es schon länger gekriselt. Die Frau hatte ein Verhältnis mit einem Verwandten des Täters begonnen. Am Tag der Tat hatte der Ehemann eine Facebook-Nachricht eines Mannes an seine Frau entdeckt. Wie der Verteidiger des Bosniers anmerkte, habe die Frau ihren Mann im darauffolgenden Streit grob beleidigt, was das Fass zum Überlaufen gebracht habe.
Schmerzensgeld für Kinder und Mutter des Opfers
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende des Schöffensenats, Gerhard Pöllinger, dass die Unbescholtenheit und das Geständnis des Mannes als mildernd zu werten seien. "Das Opfer darf aber niemals zum Täter gemacht werden", meinte Pöllinger zum Ehestreit. Neben der Haftstrafe sprach Pöllinger den drei Kindern und der Mutter des Opfers jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. "Ein symbolischer Betrag", wie der Richter erklärte. "Denn mit Geld kann man nie wieder gutmachen, was passiert ist." Der 34-Jährige nahm das Urteil sofort an, wegen der Berufung der Anklagebehörde ist es aber nicht rechtskräftig.
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