"Kinderlärm ist Zukunftsmusik" lautete die Initiative von Bundesrätin Inge Posch-Gruska. Gemeinsam mit SP-Klubobmann Christian Illedits gelang es ihr, 2013 eine Novelle im heimischen Baugesetz durchzusetzen. "Das war ein wichtiger Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft", sagt die SP-Bürgermeisterin von Hirm, Posch-Gruska, heute. Bis auf Tirol und Vorarlberg sind alle Bundesländer auf den Zug aufgesprungen. Schließlich kann es nicht sein, dass Kinderstimmen dem Lärm von Baumaschinen und Autos gleichgesetzt werden.
Zivilrechtliche Klagen möglich
Doch für die SP-Politikerin ist das Erreichte nicht genug. Noch immer kann zivilrechtlich wegen "ortsunübliche Lärmbelastung" geklagt werden. "Auch wenn dieser Lärm fröhliche Kinderstimmen sind", betont Posch-Gruska. Diese veraltete Rechtsgrundlage stammt aus dem Jahr 1811 und ist auch nach Ansicht von Klubchef Illedits kinderfeindlich. "Für Kinder muss endlich auch auf Bundesebene eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden", fordert die Bundesrätin.
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