Nicht rechtskräftig

7 Millionen Euro Strafe und 2 Jahre Haft für Linz

Steiermark
05.05.2015 15:12
Ende März 2011 wurde der Ex-AvW-Vorstand Hans Linz wegen Anlagenbetrug zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Gestern kamen für den Freigänger der Justizanstalt Garsten zwei Jahre und drei Monate sowie eine Geldstrafe in der Höhe von sieben Millionen Euro dazu – wegen Steuehinterziehung.

"Dieses Verfahren baut auf einem Fehlurteil auf", betonte der ehemalige Präsident des DSV Leoben. "Die Justiz wurde getäuscht, ich sitze seit vier Jahren unschuldig in Haft." Seine Wiederaufnahmeanträge wurden bisher aber abgelehnt.

Von 1996 bis zur AvW-Pleite 2008 soll der Finanzjongleur zig Anleger um mehr als 35 Millionen Euro betrogen haben. 16,6 Millionen hat er laut Anklage in die eigene Tasche bzw. in den Fußballclub und eine Ferienanlage gesteckt. Und weil er diese "betrügerisch erlangten Einkünfte" (Staatsanwalt Walter Plöbst) nicht versteuert hat, stand der Freigänger nun wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung vor dem Schöffengericht. In Summe ging es gestern um 8,4 Millionen Euro.

Volle Berufung
Schon kurz nach Mittag stand das Urteil dann fest: zwei Jahre und drei Monate unbedingte Haft plus sieben Millionen Euro Geldstrafe. Wenn diese nicht einbringlich sind, kommen weitere 16 Monate Gefängnis dazu. Linz meldete umgehend volle Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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