Gericht entschied

Kuhangriff: Kein Schadenersatz für Hundebesitzerin

Tierecke
20.04.2015 08:52
Nach fünf Jahren endgültig "abgeblitzt" ist eine Münchnerin, die nach einer Kuhattacke auf der Turrach Schadenersatz gefordert hatte. Der Oberste Gerichtshof beschied, dass die angebrachten Warnschilder ausreichend gewesen seien. Die Frau und ihr Mann waren mit Hunden auf einer Weide gewandert, als eine Kuh ihren Nachwuchs bedroht gesehen und angegriffen hatte.

Das Ehepaar war 2010 mit zwei Jagdhunden auf einer Almweide zwischen den Gasthäusern "Gletschermühl" und "Almstube" gewandert. Obwohl die Vierbeiner an der kurzen Leine geführt wurden, fühlte sich eine Mutterkuh von ihnen bedroht. Aus Angst um ihren Nachwuchs stürmte sie auf die beiden Bayern los und griff an. Das Ehepaar wurde verletzt.

Kein Schadenersatz für Hundebesitzerin
Die Münchnerin verklagte darauf Tierhalter und Eigentümer der Weide. Beim Landesgericht Klagenfurt blitzte sie aber ebenso ab wie danach beim Oberlandesgericht in Graz. Und jetzt sagte auch der OGH Nein.

Richter: Hundehalter müssen sich der Gefahren bewusst sein
An beiden Zugängen zur Weide hätten sich Warnschilder befunden, heißt es im Urteil. Diese seien ausreichend gewesen. Die Klägerin meinte, dass man den Wanderweg durch einen Zaun schützen und auf die Lebensgefahr hinweisen hätte müssen. Die Richter sind jedoch der Meinung, dass Hundehalter über die Gefahren Bescheid wissen sollten, die die Hundehaltung mit sich bringt, und dass es keines Hinweises bedürfe, dass die Attacke einer rund 750 Kilo schweren Kuh lebensgefährlich sein könne.

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