4,5 Jahre Haft

Zehnjährige vergewaltigt: Täter (14) verurteilt

Österreich
31.03.2015 12:25
Ein 14-Jähriger ist am Dienstag in Graz wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu viereinhalb Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Richter Christoph Lichtenberg erklärte, dass sich das Geständnis mildernd auf die Strafe ausgewirkt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte am 10. November 2014 sein Opfer - eine Schülerin - in einem öffentlichen Verkehrsmittel angesprochen, sie verfolgt und in einer öffentlichen Toilette im Grazer Stadtpark vergewaltigt. Das Mädchen alarmierte danach die Polizei, die den jungen Grazer noch in der Nähe des Tatortes festnahm. Seither saß der Schüler in Untersuchungshaft.

Der groß gewachsene Jugendliche wurde am Dienstag von den Justizwachebeamten in Handschellen vorgeführt und stellte sich auch - ohne sein Gesicht verbergen zu wollen - Kameraleuten und Fotografen. Lichtenberg überprüfte seine persönlichen Daten: "Vier Jahre Volksschule, dann Sonderschule, stimmt das soweit?" Der 14-Jährige nickte. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Richter: Tat "war nicht spontan"
Für die Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft - vertreten durch Rudolf Fauler - ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Bei der Urteilsverkündung begründete Lichtenberg die beinahe vollständige Ausschöpfung des Strafrahmens von fünf Jahren mit dem "planmäßigen Vorgehen" des Jugendlichen: "Das war nicht spontan, sondern bewusst gewählt." Er habe das Alter des Mädchens gekannt, sie verfolgt und ihr dann den Mund zugehalten. Das Opfer sei von seiner körperlichen Überlegenheit eingeschüchtert gewesen. Die Tat sei aufgrund der Vorgehensweise und der Örtlichkeit als "besonders erniedrigend" einzustufen, sagte der Richter.

Bereits zuvor an Siebenjähriger vergangen
Die Schöffen berücksichtigten laut Lichtenberg auch die "nahezu idente Tat" nur Monate vor der angeklagten Vergewaltigung. Der Schüler hatte bereits vorher an einer Haltestelle ein siebenjähriges Mädchen angesprochen. Danach soll er mit ihr in ein Einkaufszentrum gefahren sein und sie dort auf einer Toilette missbraucht haben. Der Fall hatte für große Aufregung gesorgt: Weil der Bub damals noch nicht strafmündig war, blieb er auf freiem Fuß. Ihm wurde ein Erziehungshelfer zur Seite gestellt, dennoch kam es später zu der Vergewaltigung im Stadtpark.

Der Angeklagte muss neben der Haft auch ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro an das Opfer zahlen, das Lichtenberg in Anbetracht der Tat als "lächerlich" bezeichnete. Der 14-Jährige nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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