Marktamt klopfte

Raucherbereich-Pickerl für Lokal

Wien
25.03.2015 14:08
Wo darf geraucht werden, wo bleibt die Zigarette aus – damit die Zonen auch von jedem Sitzplatz aus leicht zu unterscheiden sind, soll ein Wirt jetzt sein Lokal mit entsprechenden Pickerln regelrecht „zupflastern“. „Das Marktamt war bei mir“, ist der Besitzer des Ochsenkopfs in Penzing empört. „Das ist doch reine Willkür!“

Schönes Holz, altes Glas – und darauf kommt bald ein Pickerl-Mosaik! „Die Bereiche müssen von jedem Sitz-platz zu sehen sein“, erklärt der Besitzer. „In meinem Fall bedeutet das, dass ich mein Lokal zupappen muss mit den Aufklebern.“ Das Marktamt nämlich fand die Beschilderung nicht ausreichend. Und so wie dem Ochsenkopf geht es in Wien mehreren Restaurants.

Nachzulesen ist diese Verpflichtung in der sogenannten Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung: „Die Symbole gemäß Abs. 2 oder 3 sind im Gastraum in ausreichender Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar sind.“ Das hieße nicht, „dass der Besitzer das Lokal zupflastern muss“, erklärt Oliver Birbaumer von den Bezirksämtern.

„Kleine Pickerln jedoch sind sicher nicht ausreichend. Das ist zu wenig.“ Natürlich kann im Falle eines Falles auch gestraft werden – die Strafen reichen von null (Verwarnung) bis zu 2000 Euro (Wiederholungsfall).

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