Schönes Holz, altes Glas – und darauf kommt bald ein Pickerl-Mosaik! „Die Bereiche müssen von jedem Sitz-platz zu sehen sein“, erklärt der Besitzer. „In meinem Fall bedeutet das, dass ich mein Lokal zupappen muss mit den Aufklebern.“ Das Marktamt nämlich fand die Beschilderung nicht ausreichend. Und so wie dem Ochsenkopf geht es in Wien mehreren Restaurants.
Nachzulesen ist diese Verpflichtung in der sogenannten Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung: „Die Symbole gemäß Abs. 2 oder 3 sind im Gastraum in ausreichender Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar sind.“ Das hieße nicht, „dass der Besitzer das Lokal zupflastern muss“, erklärt Oliver Birbaumer von den Bezirksämtern.
„Kleine Pickerln jedoch sind sicher nicht ausreichend. Das ist zu wenig.“ Natürlich kann im Falle eines Falles auch gestraft werden – die Strafen reichen von null (Verwarnung) bis zu 2000 Euro (Wiederholungsfall).
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.