"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
19.03.2015 08:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Unwilliger Saugroboter
Probleme mit dem Staubsauger-Roboter hatte Otto S. aus Wien. "Abgesehen davon, dass ich das Gerät bis zum Ende der Gewährleistungsfrist fünfmal zur Reparatur einschicken musste, stehe ich jetzt vor dem Dilemma, dass sich die Akkulaufzeit von eineinhalb Stunden auf fünfzehn Minuten verringert hat", schrieb uns Herr S. verärgert. Deshalb wollte er vom Hersteller einen neuen Akku erwerben, doch ohne Erfolg. Auf der Internetseite fand er einen Hinweis, dass es Ersatzakkus nicht mehr gibt, eine direkte Anfrage blieb unbeantwortet. Bei Hofer, wo das Gerät gekauft wurde, bedauert man den Vorfall und hat mit Lieferant Medion rasch eine Lösung gefunden. Herr S. retourniert den Saugroboter und erhält in Kulanz den gesamten Kaufpreis erstattet.

Sofa gab "zu spät" den Geist auf
Nur kurze Zeit nach Ablauf der dreijährigen Garantie ging das Sofa von Susanne M. aus der Steiermark kaputt. "Nachdem ich langjährige Kundin bin und das Möbelstück nur wenige Tage nach Garantieende kaputtging, habe ich um ein Entgegenkommen in diesem Fall ersucht. Doch ich wurde einfach abgewimmelt", wandte sich die enttäuschte Leserin an uns. Auf unsere Bitte hin hat Universal Versand den Fall geprüft. Frau M. erhält in Kulanz eine Gutschrift auf ihrem Kundenkonto abzüglich einer Nutzungsgebühr für das Sofa.

Ohne Kabel ging gar nichts
Rund fünf Wochen musste Eleonora M. aus Wien ohne Fernsehen, Internet und Telefon auskommen. "Im Zuge einer Baustelle im Nachbarhaus wurde mein Telekomkabel durchtrennt, die Gebühr soll ich aber trotzdem bezahlen", schilderte Frau M. A1 klärte uns auf, dass die Leitung von einer Fremdfirma beschädigt worden ist. Als Wiedergutmachung werden Frau M. ausnahmsweise zwei Monatsentgelte gutgeschrieben.

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