Die Einschränkungen seines Geschäfts in Deutschland schätzt Uber als Schutzmaßnahmen für die Taxibranche ein. In der Beschwerde an die EU-Kommission schreibt das Unternehmen: "Diese Vorgaben verfolgen in erster Linie das Ziel, das Taximonopol im Allgemeinen und die bestehenden Taxiunternehmen im Besonderen gegen Wettbewerber zu schützen."
In Deutschland ist Uber in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf vertreten. In all diesen Städten gehen Gerichte oder Behörden gegen Uber-Dienste vor. Uber will erreichen, dass die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet. Die Beschwerde wurde bereits Ende Februar eingereicht.
Uber "nur Vermittler"
Konkret nimmt Uber bei seiner Beschwerde das deutsche Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ins Visier - und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und Behörden. Dabei sei man "eindeutig kein Personenbeförderungsunternehmen", schreibt Uber.
Man stelle "lediglich eine Plattform zur Vermittlung der von Dritten angebotenen Personenbeförderungsdienstleistungen zur Verfügung". Deshalb müsse die Firma auch keine entsprechenden Genehmigungen vorweisen.
Kritik an einstweiligen Verfügungen
Ferner ermöglicht das deutsche Gesetz Uber zufolge allzu leicht einstweilige Verfügungen gegen unlauteren Wettbewerb, die Unternehmen lahmlegten. Dies bevorzuge etablierte Firmen. Nach Ansicht Ubers verstoßen die deutschen Regelungen in mehreren Punkten gegen europäisches Recht.
Falls die EU-Kommission die Einschätzungen Ubers teilt, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen, das nach mehreren Etappen auch vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.
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