Leser Peter N. wusste nichts von dieser Regelung, als er mit seinem Auto die Kärntner Landeshauptstadt besuchte. Innerhalb der erlaubten Gratisparkzeit machte er sich zu Fuß auf die Suche nach einem Parkscheinautomaten. Als er zurückkam, war bereits ein Strafzettel ausgestellt.
Die Stadt klärt auf: "Voraussetzung für die Nutzung des Zehn-Minuten-Haltens ist jedoch, dass der tatsächliche (= minutengenaue) Zeitpunkt des Beginns des Abstellvorganges deutlich sichtbar gemacht wird. Dies kann durch einen handschriftlichen Vermerk auf einem Blatt Papier oder durch Verwendung einer Parkuhr mit Minuteneinteilung erfolgen, welche(r) am Armaturenbrett sichtbar hinterlegt wird."
Den Parkschein selbst schreiben? Das wäre in vielen Städten sicher undenkbar. Aber irgendwie ist es nicht unpraktisch...
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