Politikerin geklagt

Unentschieden im Prozess um Schwarze Sulm

Steiermark
04.03.2015 17:10
"Umweltverbrechen", "Naturverwüstung": Diese Behauptungen in Bezug auf das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm (Bezirk Deutschlandsberg) muss die Klubobfrau der steirischen Grünen, Sabine Jungwirth, künftig unterlassen, so ein aktuelles Urteil des Zivilgerichts. In anderen Punkten konnte sich der klagende Projektwerber Peter Masser dagegen nicht durchsetzen.

So unterschiedlich kann ein Urteil interpretiert werden: "Masser ist mit seiner Klage überwiegend abgeblitzt. Ein Versuch, eine unliebsame Kritikerin mundtot zu machen, ist erfolglos geblieben", heißt es von den Grünen. Tatsächlich wurden einige von Massers Klagsbehren abgewiesen, etwa dass Jungwirth nicht mehr zum "Widerstand" aufrufen und von keinem "Desaster im Naturschutz" sprechen dürfe.

Projektsprecher: "Sieg für Masser"
In einigen Punkten wurde die Politikerin aber für schuldig erklärt. So stellte das Gericht fest, dass Jungwirth einen Zufahrtsweg zur Kraftwerksbaustelle mit ihrem Pkw blockiert hat. Sollte es dadurch zu Verzögerungen des Baus gekommen sein, hafte sie für diese Schäden. Auch Behauptungen wie "Umweltverbrechen" und "Naturverwüstung" habe sie künftig zu unterlassen und auf ihrer Facebook-Seite zu widerrufen.

"Das ist nicht nur ein Sieg für Herrn Masser, sondern widerlegt auch Anschuldigungen gegen involvierte Beamte und Politiker. Es zeigt sich, dass sich Projektwerber in Österreich nicht alles gefallen lassen müssen", sagt Projektsprecher Thomas Stelzl.

Jungwirth kündigt Berufung an
Sabine Jungwirth will jedenfalls gegen das Urteil berufen. "Am Ende des Verfahrens wird die Freiheit der Meinungsäußerung siegen", gibt sie sich selbstbewusst.

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