Als Kläger treten eine Luxemburger Bank, die Ergo Pensionskasse aus Düsseldorf sowie die Pensionsversicherungsanstalt auf. "Insgesamt sind derzeit vier Klagen anhängig", so der Gerichtssprecher. Bei der Eröffnung von Zivilklagen sind von den Klägern Pauschalgebühren zu entrichten, die sich nach der Höhe der Klagssumme richten. Gerechnet auf die 400 Millionen Euro sind das rund 5,1 Millionen Euro, die bereits hinterlegt worden sind.
Ob die Klagen allerdings tatsächlich in Klagenfurt zu Ende verhandelt werden, ist fraglich. Justizinsider gehen davon aus, dass die Richter des Landesgerichtes die Verfahren an den Verfassungsgerichtshof weiterreichen. Dort sind in der Causa "Hypo-Schuldenschnitt" bereits mehrere Individualanträge von betroffenen Unternehmen eingebracht worden, um das umstrittene Gesetz, mit dem Nachranggläubiger zur Kasse gebeten werden, einer Prüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit zu unterziehen.
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