Mord statt Notwehr
Vergewaltiger getötet: Iranerin (26) gehängt
Die 26-Jährige war wegen Mordes an dem Ex-Geheimdienstmitarbeiter Morteza Abdolali Sarbandi verurteilt worden. Laut dem UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Ahmed Shahid, war Jabbari von Sarbandi als Innenarchitektin engagiert worden. In seiner Wohnung soll er sie sexuell belästigt haben, worauf sie ihn in Selbstverteidigung erstochen habe.
Menschenrechtler: "Weitere Exekutionen aussetzen"
Nach der Hinrichtung von Jabbari appellierte der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Christoph Strässer, an den Iran, "die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen". Die Todesstrafe sei eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung und habe im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr, sagte Strässer laut einer Mitteilung des Auswärtigen Amtes. Die UNO hat in diesem Jahr bereits mehr als 250 Hinrichtungen im Iran gezählt.
Die iranische Justiz wollte eine Hinrichtung verhindern, auch weil der Fall im Ausland für viel Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Aber im Iran gilt bei Totschlag das sogenannte Ghessass-Gesetz, wonach die Familie des Opfers das Recht auf Vergeltung hat. Sie kann dann entweder auf die Hinrichtung bestehen oder den Täter begnadigen. Die Familie des getöteten Mannes lehnte eine Begnadigung jedoch mehrfach ab.
Kritik an schweren Verfahrensmängeln
Menschenrechtsorganisationen beklagten im Fall Jabbari schwere Verfahrensmängel. Wichtige Beweise sollen nicht verwendet worden sein. UN-Sonderberichterstatter Shahid äußerte sich im April ernsthaft besorgt, dass Jabbari kein faires Verfahren erhalten habe könnte. Das Urteil basiere möglicherweise auf durch Folter erzwungene Geständnisse.
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