"Krone"-Ombudsfrau

Sachwalterschaft – zwei neue Fälle schockieren

Ombudsfrau
22.10.2014 12:51
Der Fall zweier Frauen, denen vom Gericht eine fremde Sachwalterin für ihre demenzkranke Tante aufgezwungen wurde, hat aufgeregt. Wie berichtet, bekommt die 97-Jährige jetzt nur noch 80 Euro Taschengeld pro Woche, und die Angehörigen sind zu Randfiguren degradiert. Doch zwei weitere Fälle zeigen: Wer das als ungerecht empfunden hat, wird sogar noch eines Schlechteren belehrt...

Bereits zwei Mal hat Jutta R. den Pflegepreis der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gewonnen. Seit 20 Jahren pflegt sie zu Hause aufopfernd ihren Ehemann, der nach einem Autounfall im Wachkoma liegt. Quasi nebenbei hat sie noch die zwei gemeinsamen Kinder aufgezogen und das Haus fertig gebaut. Sie ist auch seit 20 Jahren die Sachwalterin ihres Mannes. Das damals zuständige Gericht befreite sie von der Rechnungslegung und fand nie einen Grund zur Beanstandung.

Pflegende Ehefrau "mit einem Bein im Gefängnis"
Vor drei Jahren ist sie gemeinsam mit ihrem Mann umgezogen, hat das neue Zuhause behindertengerecht umbauen lassen und dafür einen Kredit aufnehmen müssen. Jetzt ist aber auch ein neues Gericht zuständig. Dieses verlangt nun genaue Rechnungslegung. Man will, dass Frau R. die Kreditraten keinesfalls von der Pension ihres Mannes bezahlt und sie den Großteil seiner Rente auf ein Sparbuch legt, auf das sie vorab 10.000 Euro einzahlen soll. "Ich habe kein eigenes Einkommen, was soll ich dann tun? Das Gericht droht mir, dass ich jeden Monat mit einem Bein im Gefängnis stehe, weil ich die Pension von meinem Mann, mit dem ich seit 36 Jahren verheiratet bin, ausgebe", ist die 56-Jährige verzweifelt. Das Gericht hat auch damit gedroht, einen fremden Sachwalter zu bestellen. Was dann passiert, will sich Frau R. gar nicht vorstellen.

Seit 20 Jahren füttert sie ihren Mann alle drei Stunden, musste immer da sein und wird dafür einmal eine eigene Pension von 326 Euro bekommen! Will der Rechtsstaat Österreich dieser tapferen Frau und ihrem Mann tatsächlich jegliche Art der Selbstbestimmung nehmen? Angesichts dieser drohenden rechtlichen und menschlichen Katastrophe ist Ihre Ombudsfrau sprachlos. Es ist zu hoffen, dass sich bei der Justiz jemand findet, der das verhindert! Alles andere wäre ein Skandal!

50.000 Euro Honorar in drei Jahren für den Sachwalter
Schwere Vorwürfe erhebt indes Renate S. gegen den Sachwalter ihrer mittlerweile verstorbenen Tante. Unter anderem, weil sich dieser in drei Jahren knapp 50.000 Euro Honorar ausbezahlt hat. Dieses richtet sich ja gemäß Gesetz nach Einkommen und Vermögen des Besachwalteten. "Bei dieser Berechnung hat er laut Unterlagen zum Beispiel einen zweieinhalbfach höheren Wert angenommen, als das Haus meiner Tante tatsächlich noch wert war. Das galt auch für den Schmuck, für den gar der fünffache Wert angenommen wurde. Zusätzlich zur Pauschale wurde meiner Tante auch noch Kilometergeld, Tankfüllung und sogar eine Organstrafverfügung verrechnet", ist Frau S. empört. Sie hat in den Akten noch weitere Ungereimtheiten gefunden und verlangte vom Gericht Aufklärung. Aber: Die Ermittlungen wurde eingestellt! Und Verwandte haben nicht einmal nachträglich die Möglichkeit zur Prüfung!

Herr Justizminister Brandstetter, Ihre geplante Reform des Sachwalterrechts erscheint mehr als überfällig! Außerdem fordert die Ombudsfrau angesichts dieser Fälle eine strengere Kontrolle von Sachwaltern und Gerichten.

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