Fußfessel möglich

OGH: Ernst Strasser muss ins Gefängnis

Österreich
13.10.2014 11:09
Der Oberste Gerichtshof hat am Montag in der "Cash for Law"-Causa ein Letzturteil gefällt: drei Jahre Haft für den ehemaligen EU-Abgeordneten Ernst Strasser, der in erster Instanz noch zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war. Der OGH-Vorsitzende sprach in seiner Begründung von Strasser als einem "Übel für Europa" - denn ein korrupter Abgeordneter stelle die gesamte Union infrage.

Strassers Verteidigung hatte gegen die erstinstanzliche Haftstrafe von dreieinhalb Jahren berufen, zudem war gegen das Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht worden. Der OGH befand den ersten Richterspruch nun für zwar "einwandfrei", allerdings wurde die Unbescholtenheit des verurteilten Ex-Politikers als mildernd gewertet.

Man müsse nicht alles auf einen Sündenbock abladen "und diesen Bock hinausjagen". Es liege "auf der Hand, dass der Angeklagte unglaubliche persönliche Nachteile erlitten hat", kam OGH-Präsident Eckart Ratz auf die Folgen der Lobbying-Affäre für den einstmaligen ÖVP-Spitzenpolitiker zu sprechen. Wenn eine "public figure" derart falle, "kann das einem auch leidtun", sagte Ratz.

Antrag auf Fußfessel nach sechs Monaten Haft möglich
Weiters erklärte das Gericht, dass eine elektronische Fußfessel durchaus möglich sei. Der Verurteilte muss aber jedenfalls für sechs Monate ins Gefängnis. Erst nach dieser Frist könnte Strasser eine Fußfessel beantragen. Ob diese genehmigt wird, entscheidet dann der Leiter jener Justizanstalt, in welcher der ehemalige Innenminister seine Strafe verbüßen wird.

Wann Strasser seine Haft antreten wird, ist noch unklar. Zunächst muss das Urteil in schriftlicher Form vorliegen. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis "einrücken".

Strasser: "Habe schwere Fehler gemacht"
Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Strasser die Gelegenheit für ein Schlusswort genutzt: Er müsse "einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht habe", bezog der 58-Jährige zur Lobbying-Affäre Stellung. "Ich habe die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen."

Das, was ihm die Anklage vorwerfe, sei aber "nicht die Wahrheit. Das muss ich in aller Klarheit sagen", insistierte Strasser. Er habe "das, was mir die Anklagebehörde vorwirft, weder geplant noch gewollt". Er ersuchte daher um einen Freispruch.

Strafrechtler findet Urteil zu hart
Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an der Uni Innsbruck, findet das Urteil gegen Strasser "etwas überzogen". Immerhin habe es fast nur Milderungsgründe gegeben, etwa den ordentlichen Lebenswandel, die Unbescholtenheit oder dass niemand zu Schaden gekommen sei. Vor diesem Hintergrund seien die drei Jahre außerordentlich hoch, so Schwaighofer in der "ZiB2".

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