movie4k und kinox

Website-Sperren entpuppen sich als völlig nutzlos

Web
07.10.2014 09:57
Wenige Tage, nachdem die großen Provider A1, Drei, Tele2 und UPC nach einer einstweiligen Verfügung des Wiener Handelsgerichts den Zugang zu den illegalen Streaming-Seiten movie4k und kinox sperren mussten, sind die betroffenen Websites unter anderen Internetadressen wieder erreichbar. Die Reaktion der Betreiber zeigt, dass die vom Verein für Anti-Piraterie (VAP) angestrebten Website-Sperren in der Praxis völlig nutzlos sind.

Ende vergangener Woche fällte das Wiener Handelsgericht nach einer Klage des VAP die Entscheidung, dass österreichische Provider den Zugang zu als illegal eingestuften Streaming-Angeboten durch Netzsperren blockieren müssen (siehe Infobox).

Konkret wurden die Provider verpflichtet, die Streaming-Portale movie4k.to und kinox.to mit geeigneten technischen Mitteln zu sperren. Die richterliche Anordnung wurde rasch per DNS-Sperre umgesetzt, die betroffenen Seiten waren am Wochenende für Kunden der großen Provider nicht mehr auf regulärem Wege erreichbar.

movie4k und kinox verhöhnen VAP mit neuer Domain
Jetzt sind die Streaming-Seiten zurück – und zwar gleich unter vier neuen Adressen. Surften Nutzer früher movie4k.to an, rufen sie jetzt einfach movie4k.me oder movie4k.tv auf. Und wer früher auf kinox.to surfte, tippt jetzt einfach kinox.me oder kinox.tv in die Adresszeile seines Browsers. Blanker Hohn für den VAP, der die Website-Sperren als brauchbares Mittel gegen Piraterie betrachtet hatte.

Der rasche Umzug kommt nicht unerwartet. Schon in der Vergangenheit haben sich Website-Sperren als ungeeignet erwiesen, um illegales Streaming zu verhindern. Als UPC 2011 nach einem Gerichtsbeschluss den Zugang zum kinox-Vorgängerportal kino.to sperren musste, war die Website binnen weniger Tage unter kinox.to wieder zu erreichen. Beim movie4k-Vorgängerportal movie2k war exakt die gleiche Vorgehensweise zu beobachten.

Nutzer umgingen Sperren nach kurzer Zeit
Tatsächlich wurden die Website-Sperren, die einem "WinFuture"-Bericht zufolge per DNS-Sperre durchgeführt wurden, allerdings schon vor Bekanntwerden der neuen Internetadressen überwunden. Der Grund: DNS-Sperren, wie sie beispielsweise in der Türkei für die Sperre des Kurznachrichtendienstes Twitter verwendet wurden, können mit recht einfachen Mitteln umgangen werden.

Im Grunde handelt es sich bei DNS-Sperren um nichts anderes als die Löschung bestimmter Angebote – in diesem Fall kinox.to und movie4k.to – aus dem DNS-Server, also einer Art Internetadressen-Telefonbuch des Internetanbieters.

Er verfügt über die exakten IP-Adressen von Websites wie kinox.to und leitet die Anfrage entsprechend weiter. Wird ein Eintrag aus dem DNS-Server des Providers getilgt, kann die Website nicht mehr über ihre normale Adresse aufgerufen werden, da der DNS-Server nicht weiß, wohin er die Anfrage weiterleiten muss.

Alternative DNS-Server und VPNs umgehen Sperre
Kennt man die IP-Adresse und tippt diese direkt in die Adresszeile ein, erweist sich die DNS-Sperre somit als nutzlos. Ebenso bei Verwendung öffentlicher DNS-Server, die nicht zu einem bestimmten Provider gehören: Google bietet einen solchen beispielsweise unter den IP-Adressen 8.8.8.8 und 8.8.4.4 an.

Wird in den Interneteinstellungen der Google-DNS-Server statt jenem des Providers eingestellt, werden Website-Sperren wirkungslos. Für Streaming ungeeignet, weil langsam, sonst aber ein gutes Mittel zur Umgehung von Website-Sperren: der Anonymisierungsdienst Tor. Wer über einen VPN-Tunnel ins Ausland verfügt, ist ebenfalls nicht von DNS-Sperren seines Providers betroffen.

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