Mit einer blutenden Nase musste der 47-jährige Linzer Kraftfahrer am Donnerstagabend von der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden. Er war zuvor mit seinem Linienbus im Bereich des Schörgenhubbades aus der Haltestellenbucht gefahren. "Aber ohne zu blinken", gab ein anderer Autolenker später an.
Tobender brach Berufschauffeur das Nasenbein
Das brachte den 27-jährigen Autolenker derart in Rage, dass er mit einem Freund als Beifahrer die Verfolgung des Busses aufnahm - bis zur Umkehrschleife Auwiesen am Wüstenrotplatz, wo der Streit schließlich eskalierte und blutig endete: Der Autolenker schlug mit den Fäusten auf den Busfahrer ein und brach ihm dabei das Nasenbein. Mehrere Passanten, die das mit ansahen, liefen herbei, um dem Opfer zu helfen.
Da ergriff der Tobende die Flucht und raste mit seinem Wagen davon. In der Zwischenzeit wurde der Verletzte vom Roten Kreuz ins Krankenhaus gebracht. Auch der Schläger konnte rasch gefasst werden, da sich Augenzeugen das Kennzeichen seines Autos notiert hatten. Den Wagen fand die Polizei schließlich in einer Tiefgarage. Der 27-Jährige war bei der Einvernahme geständig und wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Verkehrsjuristin: Hier gilt das "Rücksichtsfahrgebot"
Laut Straßenverkehrsordnung sind die Rechte von Linienbusfahrern klar geregelt, klärt ÖAMTC-Expertin Corinna Hotz auf: "Autobussen im Linienverkehr ist in einem Ortsgebiet von anderen Verkehrsteilnehmern das ungehinderte Abfahren von den Haltestellen zu ermöglichen." Natürlich muss der Lenker des öffentlichen Verkehrsmittels dabei auch blinken. "Die Lenker der Busse müssen ihre Absicht auch anzeigen, das heißt, sie müssen blinken, dass sie aus den Haltestellen hinausfahren wollen", so die Verkehrsexpertin.
Zudem müsse sichergestellt sein, dass beim Ausfahren aus der Station keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. "Es handelt sich hier um ein Rücksichtsfahrgebot. Wie schon der Name sagt, sollten beide Verkehrsteilnehmer gegenseitig Rücksicht nehmen und 'situationsbedingt' reagieren", erklärt Hotz.
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