Filmpiraterie

Gericht sperrt Zugang zu kinox und movie4K

Web
03.10.2014 07:45
In einer vom Verein für Anti-Piraterie (VAP) eingebrachten Sammelklage gegen vier große Internetprovider hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zu den illegalen Filmportalen movie4k und kinox erlassen. Die Provider A1, Drei, Tele2 und UPC müssen den Zugriff auf die Internetseiten für ihre Kunden blockieren. Welche technischen Mittel sie dafür einsetzten, müssten die Provider selbst entscheiden. Es sei aber davon auszugehen, dass sowohl DNS- als auch IP-Sperren angewendet würden, so der VAP in einer Aussendung.

Nach geltendem österreichischen und EU-Recht müssen Provider auf begründete Aufforderung der Rechteinhaber Zugangssperren einrichten. Das wurde im Zuge des kino.to-Musterverfahrens vom Gerichtshof der Europäischen Union und dem Obersten Gerichtshof zuletzt klargestellt. Dennoch weigerten sich die Provider weiterhin, "ihrer Mitwirkungspflicht zur Unterbindung massiver Urheberrechtsverletzungen nachzukommen", wie der VAP in einer Aussendung kritisierte. Der VAP sah sich daher Ende August erneut dazu veranlasst, das Gericht anzurufen.

"Kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Angeboten"
Movie4k.to und kinox.to, die Anlass für das neue Verfahren waren, sind illegale Streaming- und Download-Portale, die Internetusern kostenlos freien Zugang zu Tausenden Spielfilmen und TV-Serien ermöglichen. "Angesichts der eindeutigen Rechtslage und der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der beiden Portale war die Gerichtsentscheidung zu erwarten", meinte VAP-Geschäftsführer Werner Müller. "Es wurde wieder einmal bestätigt, dass Konsumenten kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten haben. Das halten sinngemäß auch die AGBs der Provider fest."

Müller erwartet sich daher, "dass die österreichische Telekom-Industrie nun endlich ihre Verantwortung anerkennt und an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Es wäre höchste Zeit, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines regulierten und verantwortungsvollen Internetmarktplatzes auszuarbeiten."

VAP-Präsident Ferdinand Morawetz begrüßte die Entscheidung des Handelsgerichts ebenfalls und erklärte: "Die heutige Entscheidung erkennt richtigerweise, dass Zugangssperren zu Piratenseiten notwendig sind. Die Betreiber solcher illegalen Angebote begehen keine durch die Netzneutralität geschützten Bagatelldelikte, sondern gewerbsmäßige Hehlerei in großem Umfang."

Internetprovider gegen Website-Sperren
Der Verband der österreichischen Internetprovider, ISPA, hatte sich nach der Urteilsfällung im kino.to-Prozess durch den OGH klar gegen Website-Sperren ausgesprochen. Man wolle aber keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die Internetbranche illegale Inhalte fördere oder auch nur akzeptiere, sagte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert Ende Juli.

"Es geht hier schlicht um die Art und Weise, wie dagegen vorgegangen wird. Erstens lassen sich Sperren immer umgehen, zweitens weckt Sperrinfrastruktur, sobald sie einmal vorhanden ist, immer Begehrlichkeiten; und von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zum Missbrauch." Der Verband fordert daher: "Löschen statt Sperren."

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