Leistungsschutzrecht

Deutsche Verlage zerren Google vor das Kartellamt

Web
25.06.2014 09:27
Im Streit um die Anwendung des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben sich zwölf in der Verwertungsgemeinschaft Media (VG Media) versammelte deutsche Medienunternehmen beim Bundeskartellamt über Google beschwert. Das teilte der zu dieser Gruppe gehörende Verlag M. Dumont Schauberg in Köln mit.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer in den einzelnen Unternehmen und in der VG Media missbrauche der Suchmaschinenriese aus den USA seine Marktmacht. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Verlage von Suchmaschinenbetreibern und Nachrichtensammelseiten Geld fordern dürfen, wenn diese Textfragmente oder Texte anzeigen. Es zielt vor allem auf das Angebot Google News, das einigen Verlagen ein Dorn im Auge ist.

Nach Dumont-Angaben hat Google die Unternehmen nach Einführung des Leistungsschutzrechts im vergangenen Jahr vor die Wahl gestellt, entweder auf die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen zu verzichten oder aber darauf, dass die Titel bei Google aufgeführt werden. Die zwölf Verlage sehen darin nach Angaben des Dumont-Verlegers Christian Dumont Schütte allerdings eine "Drohung", die angesichts der Google-Marktmacht ein Missbrauch sei. Ein Google-Verzicht habe "weitreichende Folgen".

Google wehrt sich gegen Vorwürfe
Google wies die Argumentation der Medienunternehmen erneut zurück. "Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden", erklärte ein Google-Sprecher in Hamburg. Die große Mehrheit der Verlage habe sich entschieden, bei Google News zu bleiben.

Das Unternehmen verwies zudem auf eine Stellungnahme von Juristen der Universität Düsseldorf. Demnach ist es kartellrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Google zur Vermeidung von Zahlungsverpflichtungen auf die Indizierung und Anzeige externer Inhalte verzichtet.

Eine Beschwerde verpflichtet das Bundeskartellamt nicht zum Handeln. Es ist zunächst nur ein Hinweis. Die Behörde entscheidet selbst, wann sie Ermittlungen einleitet und gegebenenfalls Kartellstrafen verhängt.

Eigens Verwertungsgesellschaft übernommen
Die in der VG Media vertretenen Unternehmen hatten vor einigen Tagen in der gleichen Sache schon einen Antrag auf Bezahlung durch Google bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts eingereicht. Mehrere große Konzerne wie Axel Springer, Dumont, Burda und Madsack hatten erst im Februar 50 Prozent der zuvor eher unbekannten Verwertungsgemeinschaft übernommen, um eigene Rechte besser durchzusetzen. Andere große Online-Nachrichtenanbieter und Verlage - etwa "Spiegel Online" oder die "Zeit" - beteiligen sich daran nicht.

Das Leistungsschutzrecht war im vergangenen Jahr nach äußerst kontroversen Diskussionen auf Druck großer deutscher Medienhäuser eingeführt worden. Kritiker halten das Gesetz inhaltlich für unklar, etwa weil es keine Angaben macht, ab welcher Textlänge eigentlich Vergütungsansprüche bestehen. Andere sehen darin zudem generell einen Lobbyismus-Erfolg eingesessener Firmen, die sich vor neuer Konkurrenz schützen wollen. Einige Verlage gehen schon seit Jahren mit kartellrechtlichen Beschwerden und anderen Maßnahmen gegen Google vor.

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