Mandatsverfahren Neu

Haft per Strafzettel? Kritik an Brandstetter-Plan

Österreich
09.05.2014 08:19
Bis zu ein Jahr Haft sollen Richter künftig eigenmächtig verhängen dürfen - ohne Prozess. Das sehen die Reformpläne von Justizminister Wolfgang Brandstetter vor. Im Strafrecht heißt das "Mandatsverfahren", und das soll wieder eingeführt werden, etwa bei Verkehrsunfällen oder leichter Körperverletzung. Die Kritik wurde zuletzt lauter, am Freitag fuhren Experten im Ö1-"Morgenjournal" schwere Geschütze auf.

Eine Haftstrafe per Strafzettel könne dazu führen, "dass Angeklagte einen solchen Mandatsbescheid gegen sich ergehen lassen, nichts dagegen unternehmen, nur um Kosten und Mühe zu sparen, und dann sind sie vorbestraft für den Rest ihres Lebens", befürchtet etwa der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff.

Die Entscheidung des Richters soll laut Reformplan per eingeschriebenem Brief zugestellt werden. Danach sollen die Betroffenen zwei Wochen Zeit bekommen, um dagegen zu berufen und so eine Verhandlung zu erzwingen. Der Wiener Landesgerichtspräsident Friedrich Forsthuber gibt jedoch zu bedenken, dass die Menschen oft nicht realisieren würden, was der ominöse Brief für sie bedeute.

Experten sehen kein großes Sparpotenzial
Mit einer Wiedereinführung des Mandatsverfahrens seien überdies keine großen Einsparungen zu erzielen, sagt Forsthuber. Damit hatte Brandstetter geworben, da die Verfahren schneller abgewickelt werden könnten.

Oliver Scheiber, der Leiter des Bezirksgerichts Wien-Meidling, sieht kaum Auswirkungen der geplanten Reform auf die Arbeit der Justiz, wesentliche größere dagegen für die Beschuldigten. Diese würden oft Personengruppen angehören, die ihre Briefe entweder nicht abholen, nicht lesen oder nicht verstehen. Viele entlastende Indizien würden sich außerdem erst in der Hauptverhandlung zeigen, so Scheiber - etwa das Vorliegen einer Notwehrsituation oder einer psychischen Erkrankung.

Sektionschef: Diskussion noch nicht am Ende
Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, verteidigt die Pläne Brandstetters: Es liege im Ermessen des Richters, bei Bedenken einen Prozess durchzuführen statt nur ein Strafmandat auszustellen. Außerdem sei die Diskussion um die Strafrechtsreform noch lange nicht zu Ende, es gebe noch viel Spielraum für Änderungen.

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