2 Komplizen flüchtig

Fünf Jahre Haft für Raubüberfall auf Ehepaar

Österreich
07.05.2014 16:31
Wegen Raubes, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und gewerbsmäßigen Diebstahls ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt ein 33-Jähriger zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er war Teil eines Trios, das vor mehr als zwei Jahren ein Ehepaar in dessen Haus in Breitenfurt überfallen, gefesselt und geknebelt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Komplizen sind flüchtig.

Zu Prozessbeginn Ende April hatte sich der Mann der Mitwirkung schuldig bekannt, aber beteuert, nichts von einer Tatplanung oder auch einer Schusswaffe gewusst zu haben - für die Staatsanwältin, wie sie am Mittwoch sagte, eine Schutzbehauptung.

Die Opfer hatten vor Gericht ihre Erstickungsängste geschildert, als ihnen blitzartig - mitgebrachte - Klebebänder über den Mund verpasst wurden. Beide Opfer wurden an Händen und Füßen gefesselt. Eingestiegen waren die Täter durch einen Lichtschacht in den Keller.

Opfer: "Sehe Bilder vom Überfall immer noch vor mir"
Die Bilder von dem Überfall, als drei völlig in schwarz gekleidete Gestalten, mit schwarzen Nylonstrümpfen über den Köpfen, im Wohnzimmer über sie herfielen, sehe sie immer noch vor sich, sagte die 66-Jährige. Ihr Ehemann, dem eine Rippe gebrochen wurde, musste - mit einer Waffe bedroht - den Tresor öffnen. Die ganze Zeit sei einer der Täter auf seinem Rücken gesessen, während ein weiterer die Räume durchsuchte, sagte der Zeuge.

Mit Beute - Schmuck, Uhren und Geld - im Wert von knapp 70.000 Euro flüchteten die Täter damals. Er erhielt davon knappe 5.000 Euro, gab der Angeklagte am ersten Verhandlungstag an, diese schickte er nach Moldawien.

Angeklagter nach weiterem Einbruch gefasst
Im vergangenen Dezember wurde dann der 33-Jährige ausgeforscht: Er wurde nach einem Einbruch in ein Haus in Klosterneuburg, wo er zusammen mit einem Komplizen Münzen und ein Tablet mitgehen ließ, festgenommen. Weil er sich gegen den WEGA-Beamten in Zivil, der ihn bemerkt hatte und nach dem Zuruf "Polizei" stellen wollte, mit einem Holzscheit zur Wehr setzte, war auch Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Dazu kam noch ein weiterer Einbruchsversuch in Wien.

Richterin Gertraud Eppich führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der Angeklagte geständig war und überdies unbestritten erst am Tag des Überfalls mit dem Bus aus Moldawien in Wien angekommen war, also in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten, Anm.) keine langfristige Tatplanung möglich war. Die Gewerbsmäßigkeit der Diebstähle sei durch mehrere Delikte gegeben. Mildernd sei - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - die bisherige Unbescholtenheit gewertet worden.

Der rumänisch-moldawische Doppelstaatsbürger und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

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