Zwei Jahre Haft

Vbg: Mutter misshandelte Einjährigen – verurteilt

Österreich
25.02.2014 17:31
Eine 32-jährige Vorarlbergerin ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen der Misshandlung ihres Kindes zu zwei Jahren Haft - acht Monate davon unbedingt - verurteilt worden. Die Frau, die laut Gutachten an einer seltenen psychischen Störung leidet, hat ihrem einjährigen Sohn seit seiner Geburt 18 Knochenbrüche zugefügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe gegen die Frau kamen im November 2012 auf. Sie brachte ihren damals einjährigen Sohn wegen einer Oberschenkelfraktur ins Krankenhaus Dornbirn. Zahlreiche ältere Brüche veranlassten die Ärzte dazu, Anzeige zu erstatten. Die Mutter bestritt jedoch, ihren kleinen Sohn verletzt zu haben. Gegenüber der Polizei erklärte sie, dass Bekannte, die sich zeitweise um das Kind kümmerten, die Verletzungen verursacht haben könnten.

Beim Prozessauftakt im Juli 2013 kam zutage, dass die Frau einige Zeugen angestiftet hatte, zu ihren Gunsten auszusagen. Der Prozess wurde vertagt, weil weitere Zeugen gehört werden sollten. Zudem setzte die Verteidigung die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens der Frau durch.

Mutter leidet an "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom"
Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärte am Dienstag vor Gericht, dass die Frau zurechnungsfähig sei, wenngleich mit Einschränkungen. Sie leide an dem seltenen "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom", einer psychischen Störung, bei der Mütter ihre eigenen Kinder verletzen oder Krankheiten bei ihnen hervorrufen, um sie dann zum Arzt zu bringen. Damit versuchen sie, als vermeintlich fürsorgliche Mutter Aufmerksamkeit zu erzwingen. Die Störung ist laut Haller äußerst selten.

Das Gericht sprach die Vorarlbergerin wegen Quälens von Unmündigen sowie Anstiftung zu falscher Beweisaussage schuldig. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der Bub und seine ältere Schwester sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Mutter in der Obhut der Behörden.

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