Unterhose, Hitler...

Verbot von skurrilen Babynamen in Mexiko

Ausland
13.02.2014 10:53
Harry Potter, Burger King, Hitler oder Unterhose: Mit diesen Namen dürfen Babys im mexikanischen Bundesstaat Sonora ab sofort nicht mehr gestraft werden. 61 Namen haben es auf die Verbotsliste geschafft - von E-Mail über Terminator bis zu Hodensack und Beschneidung. Skurrilstes Detail der Geschichte: Die meisten der nun unzulässigen Namen wurden im Bundesstaat bereits einmal vergeben.

Um Kinder vor Spott und Hohn zu schützen, habe man das Namensverbot eingeführt, hat das Standesamt des Bundesstaats Sonora nun bekannt gegeben. "Wir wissen, dass Mobbing die Persönlichkeit eines Kindes und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten stark beeinflussen kann", so Cristina Ramirez, die Chefin des Standesamts, laut "Guardian". Die Behörde wolle alles in ihrer Macht Stehende tun, um Kinder zu schützen. Für die Liste habe man sich vor allem auf bereits vergebene Namen der vergangenen Jahre gestützt.

Hermine bis Hodensack
Generell sind Namen, die im Deutschen ungewöhnlich klingen, in spanischsprachigen Ländern keine Seltenheit, von Jesus bis Engel. Die nun verbotenen Namen sind den Behörden aber doch zu bunt - darunter Hermine, James Bond, Burger King, Facebook, Twitter, Robocop, Terminator, E-Mail, Madonna, Michael Jackson, Lady Di, Jungfrau, Batman, US-Navy, Verkehr und sogar Hitler, Kaiserschnitt, Unterhose, Beschneidung und Hodensack.

Seit 2009 versuchten Standesämter in ganz Mexiko, Eltern von allzu kruden Babynamen abzubringen, erklärt Ramirez - allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Manche Mexikaner fühlten sich bedroht, man wolle ihnen ihre Freiheit nehmen, so der Vorwurf. Dabei bedrohten die skurrilen Namen die wichtigsten Interessen - die des Kindes. Daher werde man auf der Liste beharren und sie ständig überarbeiten, um auch neuen Erfindungen allzu kreativer Eltern beizukommen.

Kinderschutz auch in Österreich
In Österreich gilt ebenfalls, dass das Kindeswohl durch die Namensgebung nicht gefährdet sein darf - der Nachwuchs darf keinen Namen erhalten, der ihn Spott aussetzen könnte. Zudem gilt, dass nur Vornamen erlaubt sind, die als solche gebräuchlich sind - Markennamen zum Beispiel sind demnach nicht zugelassen. Zudem muss am ersten Vornamen das Geschlecht des Kindes erkennbar sein. Die Namen müssen allerdings nicht im Deutschen gebräuchlich sein - im Zweifel muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Name im Ausland bekannt ist. Die Entscheidung, ob ein Babyname erlaubt ist, trifft das zuständige Standesamt.

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